Es wird gestochen

Dr. Bernd von Garmissen (l.), Michael Wickmann.
Dr. Bernd von Garmissen von der CDU (l.) und Michael Wickmann von der SPD.

Die Wähler in Einbeck und im gesamten Landkreis Northeim werden nach der heutigen Landratswahl noch einmal zu den Stimmzetteln gerufen. Nach dem vorläufigen Endergebnis von heute Abend hat keiner der drei Kandidaten über 50 Prozent der Stimmen erreicht – nicht völlig überraschend. Damit müssen Michael Wickmann (SPD) mit erreichten 49,73 Prozent und Dr. Bernd von Garmissen (CDU) mit erreichten 40,35 Prozent in einen weiteren Wahlgang. Für einen politischen Neuling sind die erreichten rund 40 Prozent von Garmissens ein mehr als respektables Ergebnis. Auch sein Ergebnis ganz knapp unter den 50 Prozent spricht für die Stärke des Amtsinhabers Wickmann.

Die Stichwahl wird in zwei Wochen, am 6. Oktober, stattfinden. Spannend zu beachten wird nun sein, wie sich die etwa zehn Prozent der Stimmen des Grünen-Kandidaten Jörg Wolkenhauer auf die beiden Bewerber in der Stichwahl verteilen werden. Selbst wenn dies eine eher theoretische Diskussion ist, da solche Zahlenüberlegungen auch immer in die Nähe von Rechnungen von Milchmädchen und -buben geraten. Selbst, wenn die Grünen jetzt eine Wahlempfehlung abgeben sollten – oder gerade dann. Die FDP hatte keinen eigenen Kandidaten aufgestellt, sondern nur so genannte Wahlprüfsteine veröffentlicht. Die Bedeutung einer möglichlicherweise bevorstehenden Wahlempfehlung der FDP hat sich nach dem Bundestagswahlergebnis allerdings relativiert.

Nachtrag 24.09.2013: Der Kreiswahlausschuss hat das Ergebnis heute bestätigt. Damit treten bei der Stichwahl Michael Wickmann (SPD) und Dr. Bernd von Garmissen (CDU) gegeneinander an. Neue Wahlbenachrichtigungskarten werden allerdings nicht verschickt. Die Karten, die bereits im Rahmen der Hauptwahl zugesandt wurden, gelten auch für die Stichwahl und sind für die Wahl im Wahllokal mitzubringen, informiert der Kreiswahlleiter, Erster Kreisrat Dr. Hartmut Heuer. Aber auch wer seine Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr besitzt oder auffinden könne und wahlberechtigt sei, könne am 6. Oktober wählen. Dann ist im Wahllokal der Personalausweis vorzulegen.

Auch die Stimmabgabe per Briefwahl ist für die Stichwahl möglich. Interessant dabei zu wissen: Alle Wahlberechtigten, die mit der Hauptwahl auch Briefwahl für die Stichwahl beantragt haben, bekommen die Unterlagen automatisch an die auf dem Antrag angegebene Adresse zugeschickt. Wer per Briefwahl wählen möchte, aber noch keine Unterlagen beantragt hat, sollte dies schnellstmöglich bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung tun. Wählen können bei der Stichwahl auch Wählerinnen und Wähler, die an der Hauptwahl nicht teilgenommen haben, aber wahlberechtigt sind.