Hundekot-Prüfung

Da bin ich jetzt doch ein wenig irritiert: Nachdem die Stadt Einbeck öffentlich erklärt hatte, sie prüfe nach der überregional für Schlagzeilen sorgenden Hundekot-Aktion ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten, möchte sie nun zum Ergebnis dieser Prüfung nichts mehr sagen. Nur, dass die Prüfung abgeschlossen sei, teilt mir Fachbereichsleiter Bürgerdienste und Soziales, Arnd Severidt, auf meine Anfrage mit. Auskünfte zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren könne nur Beteiligten gegeben werden, ein solches Verfahren sei nicht öffentlich: „Wir bitten um Verständnis.“ Der noch hinzu gefügte Hinweis der Stadt Einbeck lässt freilich Raum für Spekulationen: Ein OWi-Verfahren müsse nicht grundsätzlich so ausgehen, dass ein Bußgeld festgesetzt werde, heißt es in der Antwort der Stadt Einbeck: „Es kann auch zu einer Einstellung, zu einer Verwarnung oder zur Festsetzung eines Verwarnungsgeldes kommen.“ Ja, genau das war die Frage.

Eine Gruppierung „Pro sauberes Einbeck“ hatte am Osterwochenende nach eigenen Angaben in örtlichen Grünanlagen 250 Kilo Hunde-Exkremente gesammelt und in einem Plastiksack am Eulenspiegelbrunnen aufgehängt, der vom städtischen Bauhof abgenommen und entsorgt wurde. Was dieser Einsatz gekostet hat, möchte die Stadt nicht sagen. Die dem kommunalen Bauhof für die Entfernung und Entsorgung entstandenen Kosten seien zwar mittlerweile beziffert und dem Verursacher in Rechnung gestellt worden, teilt mir Fachbereichsleiter Arnd Severidt mit. Die Höhe der Summe könne gerne der Verursacher nennen, die Stadt könne diese dann „erforderlichen Falls bestätigen“.

Diese Antworten empfinde ich als unbefriedigend, schließlich arbeitet der Bauhof mit öffentlichem Geld der Bürger, da bin ich der Ansicht, dass diese dann auch einen Anspruch haben zu erfahren, was ein solcher Einsatz den Steuerzahler kostet, auch wenn er letztlich dem Verursacher in Rechnung gestellt und von diesem bezahlt wird.

Für den Landkreis Northeim ist die Hundekot-Aktion von Einbeck übrigens keine unerlaubte Abfallbeseitigung, die möglicherweise nach abfallrechtlichen Vorschriften zu bewerten und eventuell auch zu ahnden wäre. Das erklärte Landkreis-Pressesprecher Dirk Niemeyer auf meine Anfrage. Die Sache sei nach so genannten straßenrechtlichen Vorschriften zur Unterhaltung und Reinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen zu beurteilen und damit Angelegenheit der Stadt Einbeck.

Nachtrag 05.05.2015: Die Stadt Einbeck hat nun doch noch, nach meiner nochmaligen Nachfrage, mitgeteilt, wie die Prüfung ausgegangen ist: Es kam zu einer schriftlichen Verwarnung wegen „Belästigung der Allgemeinheit“ nach § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz. Außerdem ist der Bauhof-Einsatz den Verursachern mit rund 130 Euro in Rechnung gestellt worden, teilte Fachbereichsleiter Arnd Severidt mit.

Nachtrag 07.05.2015: Begrüßenswerte Entwicklung offenbar im Hundekot-Streit: Wie heute Fachbereichsleiter Dr. Florian Schröder twitterte, gab es ein Gespräch zwischen Stadtverwaltung und Aktivisten. Zu Inhalten wurde zunächst nichts bekannt.

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