Nach der angekündigten Schließung des Corona-Testzentrums in den Räumen der BBS Einbeck zum 12. Mai hat sich heute der gemeinsame Landratskandidat von CDU und FDP, Christian Grascha, in die Diskussion eingeschaltet. Grascha kritisiert in einer Mitteilung die Schließung. „Das ist die falsche Antwort der Landrätin“, erklärte der FDP-Landtagsabgeordnete und stellvertretende Landrat. Um Infektionsketten zu unterbrechen und unerkannte Infektionen zu finden, brauche es eine umfassende Schnellteststrategie – gerade in Zeiten von steigenden Infektionszahlen und Inzidenzwerten, meint der Freidemokrat. Der Einsatz von mobilen Teams könne zwar auch zu dieser Strategie gehören, sie müssten aber dann zusätzlich eingesetzt werden.

Der Landkreis Northeim hatte am Freitag Abend in einer Mitteilung reichlich verklausuliert die Schließung des erst vor sechs Wochen eröffneten, von den Johannitern betriebenen stationären Schnelltestzentrums in den Räumen der Berufsbildenden Schulen angekündigt. Eine Begründung nannte die Kreisverwaltung dafür zunächst nicht. Meine Anfrage dazu in der Pressestelle ist bis dato unbeantwortet. wurde heute beantwortet hier.
Nach den aktuellsten regionalen Infektionszahlen (Stand: 30. April) kommen 77 der 293 aktuell Infizierten aus Einbeck.
Auch die ebenfalls angekündigte Streichung einer Teststraße im Testzentrum in Nörten-Hardenberg sei eine falsche Antwort der Landrätin auf steigende Infektionszahlen, kritisiert Landratskandidat Christian Grascha in seiner Mitteilung. Der Landkreis hatte in den vergangenen zwei Tagen die Inzidenz-Werte von 100 überschritten, heute liegt er wieder unter 100. Die bei drei aufeinander folgenden Tagen über einer Inzidenz von 100 greifende automatische Notbremse mit weitreichenden Einschränkungen greift damit zunächst nicht.
Damit mehr Menschen das Testangebot wahrnehmen, brauche es ein verlässliches Angebot, fordert FDP-Politiker Christian Grascha. Beispielsweise könne der Landkreis Unternehmen im Kreisgebiet das Angebot unterbreiten, in den Testzentren regelmäßig ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu testen.
Sobald nun gegebenenfalls die Bundesnotbremse nach dem Infektionsschutzgesetz greife, seien Nachweise von negativen Testergebnissen die Voraussetzung für bestimmte Aktivitäten. Hiernach würden diese Nachweise z. B. beim Besuch des Einzelhandels, eines Friseurs oder der Fußpflege sowie für Anweisungspersonen bei Sportaktivitäten von Kindern zu erbringen sein. Grascha: „Das bedeutet, dass in den nächsten Tagen oder vielleicht Wochen sich deutlich mehr Menschen testen lassen wollen bzw. müssen. Darauf muss der Landkreis vorbereitet sein.“

(Aktualisiert 05.05.2021, 20:05 Uhr)