Sondersitzung des Finanzausschusses für zweiten Nachtragshaushalt 2021

Förderbescheide des Landes für das Programm „Perspektive Innenstadt!“ machen in Einbeck einen zweiten Nachtragshaushalt 2021 notwendig. Der sollte gestern im Verwaltungsausschuss bereits auf den Weg gebracht werden, damit ihn der Stadtrat am 22. September beschließen kann. Wie Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek auf Anfrage berichtete, ist das jedoch nicht geschehen, stattdessen gibt es nun erst noch am 20. September eine Sondersitzung des Finanzausschusses, der sich mit dem Nachtragsetat beschäftigen wird, bevor der Rat zwei Tage später zustimmen kann.

Inhaltlich geht es um das Förderprogramm „Lebendige Innenstadt!“, mit dem das Land Niedersachsen die Folgen der Corona-Pandemie abmildern möchte. Die Landesregierung fördert insgesamt 207 Kommunen und kommunale Verbünde in Niedersachsen bei der Entwicklung von Projekten und Konzepten zur Innenstadtentwicklung mit einer Gesamtsumme von knapp 117 Millionen Euro.

Die Stadt Einbeck erhält aus dem Förderprogramm 755.000 Euro und muss einen zehnprozentigen Eigenanteil aufbringen. Die gut 75.000 Euro muss der Stadtrat also noch aus eigenen Mitteln aufbringen, damit die 90-prozentige Förderquote zur Gesamtsumme führt und das Geld fließen kann. Die Projekte müssen innerhalb der Wallanlagen in Einbeck liegen, mit Ausnahme des ZOB-Geländes sowie der Hauptstraßen in Kreiensen. Weil die geförderten Projekte bis Ende März 2023 abgeschlossen sein und die Einzelvorhaben bereits bis Ende Juni 2022 beantragt werden müssen, ist Eile geboten.

Zu den Projekten, die Teil des Förderprogrammes werden sollen, gehört die kommunale Anmietung von leer stehenden Ladenlokalen und die Weitervermietung mit reduzierter Miete. Auch das Förderprogramm „Wohnfenster – Stube statt Shopping“ könnte aus diesen Mitteln aufgestockt werden. Weiter sind ein ökologisches Liefersystem und ein digitaler Leerstandsmanager vorgeschlagene Maßnahmen. Zusammen mit den Städten des Fachwerk-Fünfecks soll ein Galerie-Popup-Karussell installiert werden, um Künstlern eine Ausstellungsplattform in den fünf Städten zu verschaffen. Auch die Sanierung des Mühlenwalls und weiterer Teile der historischen Stadtmauer könnten durch das Förderprogramm realisiert werden.

Nachtrag 15.10.2021: Der 2. Nachtragshaushalt ist nach Empfehlung im Finanzausschuss am 22. September vom Stadtrat einstimmig beschlossen worden.

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