Die letzten kurzen Schneeschauer des Winters gehen in diesen ersten Frühlingstagen auf dem Neustädter Kirchplatz nieder, der größten innerstädtischen Baustelle in Einbeck. Der Baustelle ohne Bauarbeiten seit vielen Monaten, die an manchen Stellen eher wie ein großes Baustofflager aussieht. Eigentlich sollten im Winter alle Aufgaben erledigt werden, die vor der Fortsetzung der Arbeiten zu erledigen waren: ein so genanntes selbstständiges Beweisverfahren für den Baugrund, der nicht ordnungsgemäß hergestellt worden war. Eigentlich. Denn passiert ist seit der Vergabe an einen Gutachter durch das Landgericht Göttingen im November: nichts. Nach Ablauf der dreimonatigen Frist habe der beauftragte Gutachter sich für befangen erklärt, sagte heute Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek. Sie hat den Verwaltungsausschuss vergangene Woche über den aktuellen Sachstand informiert. Das Baugrund-Gutachten, das für die Fortsetzung der Bauarbeiten unbedingt erforderlich ist, rückt damit in weite Ferne, wann es vorliegen wird, kann zurzeit niemand genau sagen. „Das ist für uns alle unerquicklich und sehr unbefriedigend“, sagt die Verwaltungschefin. Jeder Tag Stillstand koste Geld.
Der vom Landgericht Göttingen in dem selbstständigen Beweisverfahren für ein möglicherweise folgendes Schadensersatzverfahren beauftragte Gutachter hat sich für befangen erklärt, weil er als Professor an der TU Clausthal arbeitet. Und dort ist seit Jahresbeginn der ehemalige Fachbereichsleiter für Bauen und Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Einbeck, Joachim Mertens, Dezernatsleiter der Technischen Verwaltung. Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek sagte, Mertens habe der Stadt versichert, mit dem Gutachter keinen Kontakt gehabt zu haben und den nicht zu kennen. Die Stadt Einbeck hat das geprüft und sieht entsprechend eine Befangenheit nicht für gegeben. Wie das die Gegenseite in dem Beweissicherungsverfahren empfindet, ist der Stadt bislang nicht bekannt, die Frist zur Äußerung sei bereits abgelaufen, sagte Michalek. Die Stadt muss sich in dem Verfahren eines externen Rechtsbeistandes bedienen, weil am Landgericht Anwaltszwang besteht und das nicht einfach so Justiziar Dr. Florian Schröder übernehmen kann. Was alles noch komplexer macht.
Klar ist: Bevor nicht der Sachverständige den Baugrund untersucht hat, um gutachterlich Beweise zu sichern und zu klären, wer dafür verantwortlich ist, dass der Boden nicht ausreichend verdichtet wurde, können auf dem Areal des Neustädter Kirchplatzes keine Arbeiten stattfinden. Auch nicht an anderen Stellen des Platzes. Man habe da alle Möglichkeiten geprüft und wieder verworfen, sagte Sachgebietsleiter Matthias Zaft. Ein Aktionismus nutze nicht, schade eher.
Falls nun auch die Gegenseite eine Befangenheit nicht gegeben sehen sollte, bekommt der Gutachter Zeit für sein Gutachten. Man spreche da eher von Monaten und könne sich nur in Geduld üben und abwarten, sagte die Bürgermeisterin. Ein gänzlich neuer Gutachter ist keine Lösung, die einen Zeitvorteil verschafft, denn unabhängig davon, dass dieser erst vom Landgericht förmlich bestellt werden muss, hat dieser Sachverständige dann die vorgeschriebenen drei Monate Zeit für sein Gutachten. Schlimmstensfalls geht also der Sommer 2023 ins Land, bevor wieder ein Bauarbeiter auf der Fläche zu baggern beginnt.
Das Beweisgutachten ist unbedingt notwendig, um die Fördergelder für den Neustädter Kirchplatz nicht zu gefährden. Es lässt sich auch nicht einfach so darauf verzichten, will man sich später die Möglichkeit einer Schadensersatzklage erhalten. Nach dem abgeschlossenen Beweisverfahren tritt übrigens zunächst der nächste Baugrund-Gutachter auf den Plan, der im Auftrag der Stadt dann unverzüglich einen Sanierungsvorschlag unterbreiten soll, wie der Boden wieder belastbar wird.
Alles, was schief gehen kann, geht auch schief – man fühlt sich beim Neustädter Kirchplatz mittlerweile unwillkürlich an „Murphys Gesetz“ erinnert. Die Baustelle im Herzen der Stadt kommt einfach nicht aus den Schlagzeilen. Zuletzt waren die enormen Kostensteigerungen und die haushalterischen Probleme mit einem Nachtragshaushalt geheilt worden; Verfahren und Abläufe innerhalb der Stadtverwaltung wurden per Dienstanweisungen verändert. Dass bei 6,3 Millionen Euro – die zuletzt genannte Zahl der Gesamtkosten – das Ende der finanziellen Fahnenstange erreicht sein wird, glaubt angesichts aktuell ständig steigender Baupreise niemand. Richtig sparen kann man bekanntlich nicht mehr, da für die meisten Arbeiten bereits die Aufträge erteilt worden sind. Dennoch dürfte nochmal alles auf den Prüfstand kommen, was noch irgendwie einzusparen ist. Und seien es nur die Baumpflanzen.

