Die Neugestaltung des Neustädter Kirchplatzes hat viele Folgen. Eine ist, dass die Bus-Parkplätze auf der Südseite des Platzes weggefallen sind. Hier hatten bislang Reisegruppen, die die Brauerei besichtigen wollten, ihren Stellplatz wenige Schritte von Sudhaus und Urbockkeller entfernt. Auch mit dem Bus anreisende Einbeck-Touristen konnten hier in der südlichen Altstadt parken. Ersatz für die Reisegesellschaften zur Brauereibesichtigung gibt es jetzt am Reinserturmweg. Mehrfach wurde inzwischen hier nachgebessert.
Und auch eine fußläufige Bus-Parkmöglichkeit für Brauereibesucher gibt es mittlerweile wieder: ein Bus-Parkplatz an der Hullerser Straße direkt beim Amtsgericht um die Ecke. Jetzt gibt es in Einbeck an folgenden Orten Bus-Parkplätze: Tiedexer Tor / PS-Speicher für bis zu drei Busse, Köppenweg nähe Neues Rathaus für einen Bus, am Reinserturmweg für einen Bus, an der Hullerser Straße für einen Bus. „Nach derzeitigem Stand ist die Anzahl der vorhandenen Bus-Parkplätze ausreichend“, erklärten die zuständigen Fachbereichsleiter Jens Ellinghaus und Marco Heckhoff auf meine Anfrage.

Nach dem Aufstellen der Beschilderung am Reinserturmweg im November, wo ein bestehender Parkstreifen umgewidmet wurde, häuften sich laut Stadtverwaltung die Beschwerden der einen citynahen Parkplatz suchenden Autofahrer, ob nun auf dem Weg zur Arbeit in der Innenstadt oder weil sie in der Nähe Reinserturmweg wohnen. Nach Abstimmung mit der Brauerei, dem Ordnungsamt und der für Tourismus zuständigen Stabsstelle „Public Business Relations“ (PBR) seien Zusatzschilder mit der zeitlichen Beschränkung werktags von 9 bis 18 Uhr montiert worden, um z.B. ein Parken an Wochenenden und zur Nachtzeit zu ermöglichen, erläuterte die Verwaltung. Zudem habe man sich mit der Brauerei darauf geeinigt, dass jeweils ein Bus-Parkplatz in der Hullerser Straße und ein Bus-Parkplatz am Reinserturmweg für Reisegesellschaften der Brauereibesichtigungen ausreichend seien. Deshalb konnten am Reinserturmweg wieder fünf Parkplätze für Pkw freigegeben werden, antwortete das Rathaus auf meine Anfrage. „Die Markierung als Ergänzung war notwendig, da sich die Verkehrsteilnehmer auch nach mehrfacher Ermahnung nicht an die Beschilderung gehalten haben“, schreiben Ellinghaus und Heckhoff.
Irritationen, was denn nun beispielsweise am Sonnabend gelte, die Markierung „Busse“ auf dem Parkstreifen oder das aufgestellte Schild mit zeitlicher Eingrenzung, erhellte das Rathaus mit einer verkehrsrechtlichen Auskunft: Primär verkehrsrechtlich entscheidend ist die per Verkehrszeichen getroffene Regelung für den Parkstreifen am Reinserturmweg – also dessen zeitliche Beschränkung für Busse im Zeitraum Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr. „Die zusätzlich angebrachte Bodenmarkierung auf dem Seitenstreifen ist nur sekundär und dient lediglich der visuellen Verdeutlichung der Einschränkung des Parkraums auf Busse im genannten Zeitraum“, heißt es aus dem Rathaus.


