Die politische Diskussion über die Wahl eines neuen Kreisbrandmeisters geht weiter. Heute haben die beiden Kreistagsgruppen CDU/FDP/Die Unabhängigen und Grüne-Linke einen gemeinsamen Antrag veröffentlicht, die Landrätin als Dienstvorgesetzte der Kreisfeuerwehr solle einen unabhängigen Moderator beauftragen, die Vertreter der Abschnittsleitungen, den Regierungsbrandmeister, die Kreisfeuerwehrführung und die Politik an einen Tisch zu bringen, um „intern eine tragfähige Lösung zu erarbeiten“, wie es in einer Mitteilung heißt. Die Ernennung eines neuen Kreisbrandmeisters durch den Kreistag steht auf der Tagesordnung des zuständigen Fachausschusses für Brand- und Katastrophenschutz am kommenden Mittwoch (11. Juni, 18.30 Uhr, Kreishaus); abschließend soll eigentlich der Kreistag am 20. Juni entscheiden, die Amtszeit des aktuellen Kreisbrandmeisters Marko de Klein (Greene) endet am 30. Juni. „Wir haben uns in den Kreistagsgruppen, die mit 27 Abgeordneten die Mehrheit stellen, Zeit genommen und uns intensiv mit dem Thema Kreisbrandmeister auseinandergesetzt und viele Gespräche mit den Kameradinnen und Kameraden, aber auch der Verwaltung und dem Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) geführt“, erklären die Gruppensprecher Beatrix Tappe-Rostalski (CDU) aus Opperhausen, Karen Pollok (Bündnis 90/Die Grünen) aus Northeim und Christian Grascha (FDP) aus Salzderhelden.
Ziel sei die Suche nach einer Lösung und künftigen Zusammenarbeit von Kreiskommando und nominiertem Kreisbrandmeister intern in den Feuerwehren voranzubringen. Eine gut funktionierende Kreisfeuerwehr sei sehr relevant, deshalb habe man das Thema erst einmal vertraulich mit den Betreffenden zu besprechen, bevor man wie andere Fraktionen vorschnell öffentlich vorpresche. Diese Befassung der Kreispolitik mit der Wahl eines Kreisbrandmeisters sei nötig geworden, da die Bestellung des Ehrenbeamten allein dem Kreistag obliege. Für die Bestellung haben sich nach § 21 Abs. 3 S. 3 NBrandschG die Kreistagsabgeordneten selbst ein Bild der fachlichen und persönlichen Eignung des vorgeschlagenen Kandidaten zu machen, schreiben die beiden Kreistagsgruppen CDU/FDP/Die Unabhängigen und Grüne-Linke in ihrer Mitteilung. Die Nominierung durch die Orts-, Gemeinde- und Stadtbrandmeister stelle nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz lediglich eine qualifizierte Beteiligung der Feuerwehren, aber kein bindendes Votum dar. Es sei wichtig, dem Votum der Kameradinnen und Kameraden Rechnung zu tragen, allerdings müsse man sich in Verantwortung für die Kreisfeuerwehr mit der Kritik befassen und sie bewerten. Auf keinen Fall wolle man aber etwas „politisch aufoktroyieren“, wie die beiden Kreistagsgruppen schreiben, sondern man sehe die Notwendigkeit, die Probleme in der Feuerwehr unter Moderation zu lösen. Dies sei umso mehr gefordert, als ein gemeinsames Gespräch zwischen allen beteiligten Parteien bisher nicht zustande gekommen sei. Die drei Gruppensprecher sehen in ihren vorgeschlagenen Verfahren eine Option, zu einer Lösung zu kommen.
Die für die Ausschusssitzung am kommenden Mittwoch vorgelegten Beratungsunterlagen aus dem Kreishaus wirken widersprüchlich. Da wird zwar in der Beschlussvorlage unterbreitet, Bernard Krzepina mit Wirkung vom 2. Juli 2025 für die Dauer von sechs Jahren zum Kreisbrandmeister des Landkreises Northeim zu ernennen und ihn nach erfolgreichem Abschluss der erforderlichen Ausbildungslehrgänge in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zu berufen. In der Begründung heißt es jedoch, der vom Regierungsbrandmeister bemängelte fehlende Lehrgang zum Verbandsführer sei von Bernard Krzepina inzwischen erfolgreich absolviert worden. Am 11. April 2025 sei jedoch die Novellierung der Niedersächsischen Feuerwehrverordnung (Nds. FwVO) in Kraft getreten; für die Übertragung der Funktion des Kreisbrandmeisters seien nun u.a. die erforderlichen Lehrgänge „Einführung in die Stabsarbeit“ sowie „Leiter einer Feuerwehr“ notwendig und von Krzepina bisher nicht absolviert worden. Deshalb erfülle er die in der Feuerwehrverordnung genannten fachlichen Voraussetzungen noch nicht und könne zunächst die Regelfunktion längstens für zwei Jahre kommissarisch wahrnehmen.
Die SPD-Kreistagsfraktion hatte sich nach einem Gespräch mit dem gewählten Kandidaten bereits Ende April hinter Bernard Krzepina gestellt. „Für die SPD gibt es im aktuellen Fall keinerlei Veranlassung, dem demokratischen Wahlvorschlag der Versammlung der Stadt-, Gemeinde- und Ortsbrandmeister nicht zu folgen.“ Die Kreisverwaltung habe auf Nachfrage sogar mehrfach betont, dass es im Wahlverfahren der Feuerwehrversammlung keine Verfahrensfehler gegeben habe. SPD-Kreistagsfraktionschef Uwe Schwarz betonte Ende April, dass der SPD bisher keine rechtssicheren Erkenntnisse bekannt sind, weshalb dem Vorschlag der Kreisfeuerwehrversammlung nicht gefolgt werden könnte. „Falls es die wider Erwarten noch geben würde, ist die Kreisverwaltung aufgefordert dies
spätestens in ihrer Beschlussempfehlung dem Kreistag vorzulegen.“
