Stadtmarketing: Bündelung in einem Eigenbetrieb, in einer GmbH – oder gar nicht?

Die politische Entscheidung darüber, wie in Einbeck die Aktivitäten von Tourismus, Wirtschaftsförderung, Standortmarketing und Events unter einem Stadtmarketing-Dach gebündelt werden sollen, rückt näher, der Vorhang der vertraulichen Verhandlungen wird allmählich zur Seite geschoben. Die Beratungsunterlagen für die politische Diskussion zunächst im Fachausschuss (16. Juni) und dann im Stadtrat (18. Juni) jeweils in öffentlicher Sitzung offenbaren nicht nur die Varianten des „Konstrukts“, die bislang diskutiert worden sind und zur Wahl stehen: Bündelung in einem städtischen Eigenbetrieb oder in einer GmbH-Lösung. Sie zeigen auch, dass eine dritte Option nicht gänzlich unmöglich scheint: Die Gespräche könnten ohne ein Ergebnis beendet und der Status Quo beibehalten werden. Wie erst jetzt mit den Beratungsunterlagen bekannt wurde, hat Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek am 28. Mai ihr Mandat im Aufsichtsrat der Einbeck Marketing GmbH niedergelegt; der Stadtrat soll eine Nachfolge besetzen. Über Gründe für diesen Schritt der Verwaltungschefin ist bisher nichts bekannt.

Spannend wird nun zu beobachten sein, wie sich die Ratsfraktionen positionieren werden und welche Mehrheiten sich bilden. Nach meinen Informationen gibt es durchaus Anhänger von beiden Varianten in den großen Fraktionen. Dass es jetzt eine Entscheidung geben muss, zeigt bereits die Tatsache, dass bei der Einbeck Marketing GmbH aktuell nur noch zwei Mitarbeiter beschäftigt sind. „Auf Wunsch der Stadtverwaltung“, wie es in den Beratungsunterlagen heißt, endet die Übergangsgeschäftsführung durch die Leiterin der Stabsstelle PBR (Public and Business Relations), Ulrike Lauerwald, zum 30. Juni. Die befristete Interimsleitung war bereits einmal um drei Monate verlängert worden. Und ohne eine Geschäftsführung kann eine GmbH nicht sein.

Spannend wird ebenso zu beobachten sein, wie der Mehrheitsgesellschafter der Einbeck Marketing GmbH, die InitiativGemeinschaft, seine Mitglieder über den Sachstand informieren will. Seit der Mitgliederversammlung Mitte November tappen die Mitglieder imgrunde weitgehend im Dunkeln, wenn sie sich nicht in Medien informieren oder jemanden Kundigen kennen, der plaudert. Wahrscheinlich ist, dass der Verein jetzt die politische Entscheidung abwarten wird und dann erst seine Mitglieder über Ergebnisse informiert. Eine Versammlung vor der entscheidenden Sitzung des Stadtrates ist ohnehin nicht mehr mit Ladungsfrist rechtssicher zu erreichen.

Die ausführlichen Beratungsunterlagen zum Thema „Geplante Bündelung der Aktivitäten der Stabsstelle PBR und der Einbeck Marketing GmbH“ zeichnen auf gut vier Seiten nicht nur die Historie der nicht-öffentlichen Gespräche noch einmal nach. Sie stellen auch die Vor- und Nachteile der diskutierten Organisationsformen ausführlich vor. Zumindest aus Sicht der Stadtverwaltung ist der städtische Eigenbetrieb die vorzugswürdige Option: „Sofern sich in der politischen Diskussion ein mehrheitlich eine GmbH-Lösung bevorzugender Ansatz ergeben sollte, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Gespräche über die Zusammenführung von EMG und PBR zu beenden und den status quo beizubehalten. Die hohe Performance der Stabsstelle PBR ungebrochen aufrecht zu erhalten, ist aus Sicht der Stadtverwaltung in diesem Fall hilfreicher für das gemeinsame Ziel: Einbeck voran zu bringen.“ Vor allem der letzte Satz ist eine an Deutlichkeit kaum zu übertreffende Ohrfeige für die ergebnislosen Gespräche der vergangenen Monate. Bedeutet er doch umgekehrt, dass eine GmbH-Lösung Einbeck nicht voran bringen würde. Und er würde ziemlich sicher auch das Ende der Einbeck Marketing GmbH einläuten.

Seit Februar 2024 hat sich eine Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Aufsichtsrat der GmbH, Vertretern der Stadtverwaltung und der größten Ratsfraktionen sowie der KWS, mit dem Thema beschäftigt. Seit Jahresbeginn 2025 konzentrierte sich die Debatte auf die zwei Optionen 100-prozentige städtische GmbH oder Eigenbetrieb. „Hierbei wurde im Ergebnis seitens der Vertreter/innen der Stadt ein Eigenbetrieb bevorzugt, die Vertreter/innen des Einbeck Marketing Initiativgemeinschaft e.V. und der KWS favorisierten eine GmbH.“

Man blieb sich einig, uneinig zu sein innerhalb der Arbeitsgruppe über das vorzugswürdige Organisationsmodell. Nach einem Workshop mit dem Rechtsbeistand des Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing hat der Verwaltungsausschuss im März auf Antrag der Gruppe SPD/CDU beschlossen, eben jenen durch die Stadt mit einer Ausarbeitung „zur rechtlichen Fixierung und Bewertung der Rahmenbedingungen für eine organisationsrechtliche Neuaufstellung der bisherigen Einbeck Marketing GmbH“ zu beauftragen. Im nicht-öffentlichen Teil der Ratssitzung am 7. Mai hat Rechtsanwalt Andreas Schriefers (Düsseldorf) einen Zwischenbericht gegeben; am Rande des öffentlichen Teils der Sitzung war er von der Bürgermeisterin und anderen Ratsmitglieder persönlich begrüßt worden. Ebenfalls im Mai fand ein Gespräch zwischen Mitgliedern des Stadtrates und den EMG-Aufsichtsratsmitgliedern Christoph Bajohr, Stefan Beumer und Stephan Krings statt. Die nun in dieser Woche übersandte, mehr als 100 Seiten starke Ausarbeitung des beauftragten Anwalts bleibt auf dessen Wunsch nicht-öffentlich. Die Ergebnisse werden von der Stadtverwaltung laut Beratungsunterlagen überwiegend nicht geteilt, da die Ausarbeitung aus Sicht des Rathauses „stärker faktenbasiert hätte gestaltet werden sollen und auf finanzielle Mehrbelastungen, die sich beim GmbH-Modell ergeben, nicht eingeht“.

Was nun sind die Knackpunkte? Aus Sicht des Rathauses geht es dabei vor allem um personelle, steuerliche und zeitliche Aspekte. Schon einmal (zwischen 2010 bis 2017), als der Tourismus noch zur Einbeck Marketing GmbH gehörte, gab es bei den Mitarbeitenden ein „Kombinationsmodell“. Was nichts anderes bedeutete, als dass die Mitarbeiter eines Unternehmens mit unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Voraussetzungen, unterschiedlichen Vergütungen, unterschiedlichen Interessenvertretungen (städtischer Personalrat / Betriebsrat einer GmbH) zusammenarbeiten. Wenn nun in Zukunft die Stadt Arbeitgeberin der Mitarbeiter bleiben soll, könnte sie diese im Wege einer so genannten Personalgestellung an die GmbH entsenden. Zur Vermeidung von steuerlichen Risiken müsste dies jedoch entgeltlich erfolgen, sagt die Stadtverwaltung. Die Zahl der bei der Stadt betroffenen Mitarbeitenden (15 sowie drei Azubis) stelle im Übrigen einen maßgeblichen Unterschied zu andernorts, beispielsweise in Northeim, eingeführten vergleichbaren Modellen dar, bei denen in der Regel nur sehr wenige Mitarbeitende einer Kommune oder eines Landkreises den Arbeitgeber wechseln, während der Löwenanteil der Mitarbeiterschaft aus Vereinen oder bereits bestehenden GmbHs übernommen wird. Als wichtig in diesem Zusammenhang erwähnt die Stadtverwaltung noch, dass bei Personalgestellung die Personalkostenerstattung zwischen Stadt und GmbH umsatzsteuerpflichtig wäre, sich also die größte Kostenposition des Gesamtkonstrukts, die voraussichtlich eine Größenordnung von etwa einer Million Euro jährlich hätte, für die gestellten Mitarbeitenden um 19 Prozent erhöhen würde – bedeutet aus einem Personalkostenanteil von 1 Million würden jährlich rund 1,2 Milionen Euro. Die Beauftragung der GmbH durch die Stadt hätte zur Folge, dass die von der GmbH erbrachten Dienstleistungen inklusive Umsatzsteuer zu berechnen wären, sich also für die Stadt um 19 Prozent verteuern würden. Ein Vorsteuerabzug seitens der ebenfalls umsatzsteuerpflichtigen Stadt Einbeck wäre dabei voraussichtlich nur in geringem Umfang möglich. Ein Eigenbetrieb, der keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, würde keine „interne“ Umsatzsteuerpflicht auslösen.

Ein Eigenbetrieb wäre nach Auffassung der Stadtverwaltung schneller handlungsfähig als eine GmbH, die Rede ist vom 1. Januar 2026. Bei Neugründung einer GmbH oder Umwandlung der EMG bedürfte es umfangreicherer Vorarbeiten (Abschluss von Dienstleistungsverträgen zwischen GmbH und Stadt, Verhandlung und Abschluss der Personalüberleitung bzw. der Personalgestellung, Beantragung und Erhalt einer verbindlichen Auskunft zu verschiedenen steuerrechtlichen Fragen vom Finanzamt, ggf. Anteilskauf vom Mehrheitsgesellschafter, ggf. Abwicklung der alten GmbH, kommunalaufsichtliche Zustimmung etc.), ehe die rechtliche und steuerliche Handlungsfähigkeit gegeben wäre. Insbesondere die zwingend erforderliche verbindliche Auskunft des Finanzamtes dürfte mehrere Monate in Anspruch nehmen, so dass realistischerweise erst zum 1. Januar 2027 der Geschäftsbetrieb aufgenommen werden könnte, meint die Stadtverwaltung. Anhängern dieses Modells muss klar sein, dass wertvolle Zeit in den vergangenen Monaten verschenkt worden ist.

Anmerkung: Der Autor dieses Blogs ist Mitglied in der Einbeck Marketing InitiativGemeinschaft e.V., die 51-prozentiger Gesellschafter der GmbH ist. 49 Prozent hält die Stadt Einbeck.