Die fast zwei Stunden währende Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Einbeck für die Kommunalwahl am 13. September war eine in mehrfacher Hinsicht bemerkenswerte und denkwürdige Veranstaltung. Darauf wird gleich noch einzugehen sein, doch zunächst bleibt festzuhalten: Alle drei Vorschläge für die Bürgermeisterwahlen, alle 107 Kandidatinnen und Kandidaten für den Stadtrat und alle 221 Kandidatinnen und Kandidaten für die 26 Ortsräte wurden zugelassen. Damit ist die nächste Hürde übersprungen, nach der amtlichen Bekanntmachung aller zugelassenen Wahlvorschläge können die Stimmzettel gedruckt werden.

Der Gemeindewahlausschuss in Einbeck hat sechs Mitglieder, die von den im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften benannt wurden. Außerdem gibt es sechs stellvertretende Mitglieder, sozusagen als Ersatz. Bei der Sitzung des Wahlausschusses in dieser Woche waren jedoch lediglich drei Mitglieder anwesend: Rudolf Anders, Franka Jakob und Bernd Koch. Es fehlten die von der CDU, von der FDP und von der BlGfE benannten Mitglieder – und auch von den Stellvertretern war niemand da. Der Gemeindewahlausschuss war zwar trotzdem beschlussfähig, ein gutes Bild vor rund 50 Vertrauenspersonen und Zuschauern in den überfüllten Zuschauerreihen von Zimmer 107 im Neuen Rathauses machte das nicht.
Mit der Dauer von fast zwei Stunden dürfte die Sitzung neue Rekorde aufgestellt haben. Rund 90 Minuten schauten sich die drei Wahlausschuss-Mitglieder die Unterlagen zu den eingereichten Wahlvorschlägen an, wobei alle Vorschläge bereits von der Verwaltung vorgeprüft waren, dabei sei auf Formalien und kleinere Fehler hingewiesen worden, welche dann von den Kandidaten korrigiert wurden, hieß es von der Wahlleitung: das sind in Einbeck Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek, die ja nicht wieder kandidiert, und ihr Verwaltungsstellvertreter, der Jurist im Rathaus, Dr. Florian Schröder. Besonders ausführlich und akkribisch sah sich Ausschussmitglied Bernd Koch die Akten-Ordner mit den Unterlagen durch. Bislang war üblich, lediglich Stichproben aus den Unterlagen zu prüfen. Am Ende hatte niemand etwas zu bemängeln, es gab keine verspätete Einreichung, an keinem Kandidaten gab es Zweifel, auch kein Listenname wurde beispielsweise wegen Verwechslungsgefahr beanstandet. Der Ausschuss hatte keine Bedenken, stellte die Bürgermeisterin als Gemeindewahlleiterin fest.
Auch gegen den AfD-Kandidaten für die Bürgermeisterwahl, den 1988 geborenen Landtagsabgeordneten Omid Najafi aus Hannover, hatte die Gemeindewahlleitung nach Prüfung keine Bedenken und schlug dem Gemeindewahlausschuss vor, ebenso wie die zwei anderen Kandidaten René Kopka (SPD) und Antje Sölter (CDU) auch Omid Najafi (AfD) zuzulassen. Zuvor hatte Dr. Florian Schröder erläutert, wie die seit Mai nach Kommunalgesetz vorgesehene Prüfung auf Verfassungstreue beim AfD-Bürgermeisterkandidaten abgelaufen ist. Bei allen drei Kandidierenden wurde geprüft, ob die Vorschläge rechtzeitig eingereicht und ob alle Anforderungen der Wahlordnung eingehalten werden. Das ist der Fall. Nach Paragraf 80 Absatz 4 Nr. 3 im Kommunalverfassungsgesetz müssen Bewerber die Gewähr bieten, jederzeit der Verfassung treu zu sein. Weil es Zweifel daran gibt, ob der AfD-Kandidat für die freiheitlich demokratische Grundordnung (fdGO) im Sinne des Grundgesetzes eintritt, wurde sein Wahlvorschlag näher geprüft. Anhaltspunkt dieser Zweifel ist die Tatsache, dass die rechtsextreme AfD in Niedersachsen als so genanntes Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes gilt, und Omid Najafi als Landtagsabgeordneter eine herausgehobene Position in der Partei einnimmt. Man habe sich unter anderem Landtagsprotokolle, Pressemitteilungen, Social Media Accounts und Videos angesehen, Najafi äußere sich meist zu wirtschafts- und umweltpolitischen Themen, und selbst beim Thema Migration seien keine Äußerungen bekannt geworden, die Zweifel des Kandidaten an der fdGO erlaubten. Die herausgehobene Öffentlichkeitswirkung sei nicht kritisch, die gefundenen Materialien oder Äußerungen würden nicht ausreichen, um jemand aus dem Beamtenverhältnis entfernen zu lassen. Bürgermeister sind Beamte auf Zeit. Als ein AfD-Mitglied während der Sitzung des Gemeindewahlausschusses die Erläuterungen des stellvertretenden Gemeindewahlleiters Dr. Florian Schröder mit dem Handy mitfilmte, untersagte dieser ihm das mit Hinweis auf das Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild.
Am 13. September können nun rund 26.000 Wahlberechtigte im Stadtgebiet Einbeck in zwei Wahlbereichen (Kernstadt, Ortsteile) den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin für die nächsten acht Jahre wählen, für die nächsten fünf Jahre die 36 Mitglieder des Stadtrates sowie in den 46 Ortsteilen außerdem die Mitglieder von 26 Ortsräten, dabei erstmals den in Rengershausen. Für den Stadtrat treten acht Parteien oder Wählergemeinschaften an (in der Reihenfolge auf dem Wahlzettel): SPD, CDU, FDP, Bündnis 90/Grüne, AfD, Die Linke, Unabhängige Wählergemeinschaft Bürgerliste „Gemeinsam für Einbeck“ (BlGfE) und die Wählergemeinschaft Die Unabhängigen für Einbeck (WG DU für Einbeck). In den meisten Ortschaften tritt nur eine Wählergemeinschaft an, am vielfältigsten ist mit vier Listen die Auswahl in Salzderhelden, wo es neben der SPD und der CDU eine Liste der BlGfE mit einer Kandidatin sowie einen Einzelbewerber gibt.
Am Wahltag wird es 60 Wahllokale geben, dazu kommen drei Briefwahlbezirke. Benötigt werden mehr als 500 Wahlhelfer. Die Stadt Einbeck hat schon viele ehrenamtliche Helfer beisammen, wer aber noch freiwillig mitmachen möchte, kann sich bei der Stadtwaltung melden hier.
Auf jeden Fall werden in zehn der 26 Ortsräte neue Ortsbürgermeister gewählt in Ahlshausen-Sievershausen, Andershausen-Kuventhal, Avendshausen-Vardeilsen, Auf dem Berge (Bartshausen, Brunsen, Hallensen, Holtershausen, Naensen, Stroit, Voldagsen, Wenzen), Dassensen, Edemissen, Holtensen, Hullersen, Immensen und Opperhausen, weil die aktuellen, oftmals langjährigen Amtsinhaber Jürgen Hesse, Walter Watermann, Antje Sölter, Gerhard Mika, Manfred Sudhoff, Silke Rehkopf, Thomas Kahle, Eunice Schenitzki, Wiebke Maak und Beatrix Tappe-Rostalski nicht wieder für die Ortsräte antreten.

was ich nicht verstehen kann: da werden 6 Personen (plus 6 Ersatzpersonen) zum Wahlausschuß benannt und es kommen nur 3 ?! Ich würde eigentlich annehmen, daß es ein Ehrenamt ist und es ernstgenommen wird. Für einen immer mal vorkommenden Verhinderungsgrund gibt es ja Ersatzleute. Aber dann einfach nicht kommen oder Ersatzperson schicken ?!
Ich halte das für eine absolute Mißachtung – oder ich habe da was völlig falsch verstanden (dann möge man mich gerne aufklären)
Nein, Sie haben überhaupt nichts falsch verstanden, Herr Scholz! Tatsächlich bin ich es gewesen, der den Ablauf des ganzen Verfahrens erheblich verlangsamt hat!. Als Repräsentant der neuen Gruppe „Die Unabhängigen – du-für-einbeck.de“ habe ich meine Kontrollfunktion deulich intensiver ausgeübt als die beiden zunächst bis zur „Halbzeitpause“ noch anwesenden Vertreter der politischen Konkurrenz. Um – mit Verlaub – von den gar nicht erst erschienenen Vertretern und deren ebenfalls von den eigenen Leuten gewählten Stellvertretern gar nicht erst zu sprechen.
Nach dem Ende der Halbzeitpause war ich dann nur noch als Einzelkämpfer im Raum…
Ich werde Ihnen wirklich nicht widersprechen, wenn Ihnen dieses gewohnt arrogante Verhalten der etablierten Parteien gewaltig gegen den Strich geht, um von anderen Minderleistungen auf allen Ebenen im Bund, im Land und im „Großraum Einbeck“ gar nicht erst zu sprechen“. Aber mündige Bürger gehen zur Wahl und wählen – im übertragenen Sinne des Wortes – keine Rattenfängerparteien!
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Koch
Damit hier kein irritierender Eindruck entsteht: Der Wahlausschuss hat nahezu während der gesamten Sitzungszeit mit seinen drei anwesenden Mitgliedern geprüft. In der Tat waren Sie, Herr Koch, das Mitglied mit der intensivsten Prüfung. Das ist Ihr gutes Recht. Vielleicht haben Sie ja während dessen alles um sich herum vergessen, aber Sie waren niemals „Einzelkämpfer im Raum“, was Sie mit bis zur „Halbzeitpause“ meinen, weiß ich nicht, aber die beiden anderen Mitglieder des Wahlausschusses waren bis zum Ende anwesend. Sie haben auch zum Schluss noch geprüft, als sie sahen, dass Sie noch länger benötigen werden, so mein Eindruck. Allein wären die anderen beiden schneller fertig gewesen.
Dann will ich Ihnen und Ihrem selektiven Gedächtnis gern auf die Sprünge helfen, Herr Bertram! Insgesamt waren maximal nur drei Prüfer im Raum. Theoretisch hätten wir sechs Prüfpersonen plus sechs „Reserveprüfer“ sein müssen, wie es Herr Scholz als erster Kommentator völlig zu Recht in Ihrem Politik-Blog moniert hat.
Die beiden anderen Prüfer saßen mir gegenüber auf der „Gangseite“ des Raumes 107, während ich auf der Fensterseite meinen Platz in unmittelbarer Nähe des „Vorstandstisches“ hatte und deshalb problemlos Nachfragen an die Bürgermeisterin und ihr Team stellen konnte. Was ich ja auch gelegentlich getan habe, wie Ihnen während Ihrer Anwesenheit gewiss nicht entgangen ist.
Mit dem für Sie unklar gebliebenen Begriff „Halbzeitpause“ meine ich eine Art Wanderbewegung etwa in der Mitte der Sitzungszeit, als ein großer Teil der (vermutlich reinen) Zuhörerschaft den anfangs rappelvollen Saal verließ, weil es ihr (ebenfalls nur vermutlich) zu langweilig geworden war.
Nach diesem personellen Abgang fehlten dann auch die beiden „Prüfpersonen von gegenüber“. Das hatte zur Folge, dass ich noch einige weitere zusätzliche Aktenordner zur Bearbeitung nachgeliefert bekam. Die beiden zuvor benutzten Plätze der beiden Co-Prüfer waren und blieben unbesetzt.
Insofern widerspreche ich Ihrer Tatsachenbehauptung, wonach „die beiden anderen Mitglieder des Wahlausschusses … bis zum Ende anwesend“ gewesen sein sollen. Entweder müssen Sie als Berichterstatter also ein Opfer der ersten für Einbeck überlieferten Fata Morgana geworden sein, oder Sie waren selbst nicht mehr anwesend. Und ob „die beiden anderen schneller fertig geworden wären“ als ich, lässt sich nicht nur nicht beweisen, sondern ist in diesem Zusammenhang völlig irrelevant und liegt nach meinem Empfinden noch unter dem Niveau des bekannten schlechten Witzes über die in Hamburg vom Grill gefallene Bratwurst! Sie wissen sicherlich, wie ich das meine.
B.K.
Ich bleibe bei meiner Darstellung.
Jetzt muss ich mich als Gemeindewahlleiterin – und deshalb auch Mitglied des Gemeindewahlausschusses – doch zu Wort melden.
Alle Wahlunterlagen standen allen anwesenden Mitgliedern des Wahlausschusses zu jeder Zeit der öffentlichen Sitzung zur Verfügung. Die Prüfung aller Unterlagen wurde von allen anwesenden Mitgliedern des Wahlausschusses vorgenommen. Dass es dabei zu unterschiedlichen Tempi der einzelnen Wahlausschussmitglieder gekommen ist, ist unstrittig. Dass bei einer Sitzungsdauer von über zwei Stunden von Einzelnen eine kurze Auszeit (nach Beendigung der jeweiligen Prüfung und während des Wartens auf noch zu prüfende Unterlagen) genommen wurde, darf jeder Person zugestanden werden.
Als die notwendigen Entscheidungen getroffen wurden, war der Wahlausschuss laut der festgestellten Anwesenheitsliste (einige berufene Mitglieder waren zu Beginn der Sitzung als abwesend eintragen worden) vollzählig, was durch die geleisteten Unterschriften am Ende der Sitzung belegt ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Sabine Michalek, Bürgermeisterin und Gemeindewahlleiterin
Die Behauptung von Herrn Bernd Koch, beide weiteren Mitglieder des Wahlausschusses hätten bei einer von ihm allein wahrgenommenen „Halbzeitpause“ die Sitzung verlassen, entspricht nicht den Tatsachen. Frau Jakob hatte den Raum kurz, wie ich vermuten darf, für ein Toilettenpause verlassen, was ihr absolut zugestanden hatte. Ich persönlich war die ganze Zeit über im Raum 107 des Rathauses auf meinem Platz anwesend und habe mit ertragen müssen, dass sich Herr Bernd Koch so übertrieben lange Zeit zur Unterlagenprüfung genommen hatte. Ich erwarte von ihm eine Entschuldigung, insbesondere dafür, dass er mein nicht stattgefundenes Verhalten unverschämterweise auch noch als arrogant bezreichnet hat.
Rudolf Anders
Mitglied des Gemeindewahlausschusses
Sehr geehrter Herr Anders!
Eine nach demokratischen Regeln verlaufende Unterlagenprüfung ist eine Prüfung und kein rituelles Abnicken von zuvor längst von irgendwelchen höheren Mächten gefassten Beschlüssen. Den letzten Todesstoß hat sich die totalitär regierte DDR ja dadurch eingehandelt, dass die dafür zuständige Behörde eine Wahlbeteiligung von 107% für eine sächsische Großstadt (Leipzig?) nach allen Regeln der Kunst „errechnet“ hatte.
So gesehen, ist die Existenz der von allen teilnehmenden Parteien durch ihre Repräsentanten zu beschickenden Wahlausschüsse eine gute Garantie für saubere Wahlen – falls dann auch wirklich alle kommen und das Prüfungsverfahren nicht zu einem Ritual nach dem Motto „Einen kurzen Blick auf die Unterlagen werfen, umblättern und abhaken!“ reduziert wird. Auf der Grundlage dieser Definition sollte erkennbar werden, an welcher Kurve Sie und ich in unterschiedlichen Richtungen abgebogen sind.
Sie überschreiten die Ihnen zustehenden Kompetenzen als Mit-Prüfer allerdings erheblich, wenn Sie meinen, sich darüber beschweren zu können, dass ich mir „so übertrieben lange Zeit zur Unterlagenprüfung“ genommen hätte. Immerhin hätte ja auch der Falle eintreten können, dass sich – ebenso wie in einigen anderen Wahlkreisen – eine kontroverse Diskussion darüber hätte entstehen können, ob einige oder alle Bewerber der gesichert rechtsextremen AfD als Kandidaten ausgeschlossen werden sollten oder aus einem Mangel an gerichtsfesten Indizien zugelassen werden müssen. Nach den detailreichen und gut verständlichen Ausführungen des Einbecker Hausjuristen Dr. Schröder zu diesem Komplex hat sich der Ausschuss dazu durchgerungen, die Kandidaten der AfD zuzulassen. Sicherlich nicht ohne Bauchschmerzen bei den meisten Anwesenden. Ich bin fest davon überzeugt, dass die AfD und die Extremen von links nur durch eine qualtativ bessere, gerechtere und personell überzeugendere Politik mit neuen und unbelasteten Gesichtern zurück unter die 5%-Hürde zu treiben sind. Also dorthin, wo die einstmals staatstragende FDP schon aufgeschlagen ist.
Die Frau Bürgermeisterin hat die Öffentlichkeit als Reaktion auf die von mir ausgelöste Diskussion folgendes wissen lassen:
“ Als die notwendigen Entscheidungen getroffen wurden, war der Wahlausschuss laut der festgestellten Anwesenheitsliste (einige berufene Mitglieder waren zu Beginn der Sitzung als abwesend eintragen worden) vollzählig, was durch die geleisteten Unterschriften am Ende der Sitzung belegt ist.“
Als wohl reichlich naivem(?) Neuling in diesem Ausschuss war mir nicht bekannt, dass als zum Sitzungsbeginn noch nicht anwesende Mitglieder des Ausschusses am Ende der Sitzung dennoch stimmberechtigt sind, wenn sie rechtzeitig genug vor der „Schließung des Wahllokals“ schaffen, sich auf der Anwesenheitsliste einzutragen. Insofern ist es faktisch also unerheblich, ob jemand aktiv oder wenigstens per körperlicher Anwesenheit an einer Debatte teilgenommen hat, ganz zu schweigen von zusätzlich zu leistenden Arbeitsaufträgen wie der aufmerksam-kritischen Durchsicht von Papieren.
Insofern bewegt sich Herr Anders auf einem sicheren Terrain mit seiner Beschwerde über mich, auch weil ich mich erst später wieder daran erinnern konnte, dass er spätestens am Ende der Sitzung wieder seinen Platz mir gegenüber auf der anderen Seite des Sitzungsaals eingenommen hatte. Er hat sich also an die allerdings stark verbesserungsbedürftigen Spielregeln gehalten.
Ist das so schwer zu sagen/schreiben: „Ich habe mich geirrt, Entschuldigung“ ?! Stattdessen zu schreiben: „…bewegt sich auf sicherem Terrain, auch weil ich mich erst später wieder daran erinnern konnte….“ ist in meinen Augen keine echte Entschuldigung für Falschaussagen u.a. über Herrn Anders (und dem Blogbetreiber). Da helfen auch keine Exkurse über staatstragende bundespolitische Geschichtchen, findet jedenfalls
Dieter Scholz