Ehemaliger Stadtarchäologe Andreas Heege warnt vor Folgen der geplanten Denkmalschutz-Novelle

Dr. Andreas Heege. Foto: privat

Der ehemalige Einbecker Stadtarchäologe Dr. Andreas Heege wendet sich gegen den von der Landesregierung in Hannover vorgelegten Entwurf eines geänderten Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes. Heege, der heute in der Schweiz lebt, appelliert in einer Stellungnahme, vor allem im Bereich Archäologie die Gesetzesnovelle zu verändern, sonst drohe unwiderbringlicher Schaden, Niedersachsen würde zur archäologischen Wüste. Er hat dem zuständigen Fachminister Falko Mohrs, der sich im Juli in Einbeck einer Debatte mit dem Einbecker Geschichtsverein gestellt hatte, einen offenen Brief geschrieben (siehe unten) und ruft zur Unterzeichnung der Petition gegen die Novelle auf, die bislang (Stand 17.08.2026) rund 12.000 Menschen unterschrieben haben. Dr. Andreas Heege hat 2002 das bis heute als Standardwerk geltende Buch „Einbeck im Mittelalter“ vorgelegt, das die Ergebnisse von zehn Jahren Stadtarchäologie und wesentliche Erkenntnisse zur Stadtgeschichte beinhaltet.

Dr. Andreas Heege. Foto: privat
Dr. Andreas Heege. Foto: privat

Die Landesregierung will ohne zwingende Not das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz zum 01.01.2027 ändern. Das Ziel: Denkmalschutz „Einfacher. Schneller. Günstiger“. Mit wenigen Paragraphenänderungen wird dabei das bekannte und im Boden verborgene archäologische Erbe des Landes Niedersachsen der weitgehenden Zerstörung preisgegeben (vgl. https://ak-niedersachsen.de/wp-content/uploads/2026/07/PM-fuer-Homepage_2026_07_21.pdf). Dabei wird konsequent gegen europäisches Recht zum Schutz von Boden- und Baudenkmalen verstossen (Malta-Konvention: Convention for the Protection of the Archaeological Heritage of Europe (revised) (Valletta, 1992) – Culture and Cultural Heritage). Gerade auch die von Politik und Investoren geforderte planerisch kalkulierbare Archäologie entfällt zugunsten von baubehindernden und kostenintensiven ad-hoc-Maßnahmen im laufenden Baubetrieb. Dies wird für die Kommunen zu erheblichen Mehrkosten für Fachpersonal, IT und Räumlichkeiten führen. Der momentane Gesetzesentwurf fällt weit hinter das praktikable Gesetz von 1979 zurück und macht Niedersachsen zu einer archäologischen Wüste. Diese Entwicklung wünscht sicher keine Bürgerin/Bürger dieses Landes. Das Gesetz ist einer SPD, die sich eigentlich historischer Verantwortung bewusst ist, unwürdig. Es ist eine Mogelpackung, denn statt dem behaupteten Denkmalschutz wird durch unter dem Deckmantel der Verwaltungsvereinfachung die archäologische Bodendenkmalpflege des Landes Niedersachsen de facto abgeschafft, die archäologische Geschichte der Urzeit und des Mittelalters in Niedersachsen ohne zwingenden Grund ausradiert. Was die SPD-Landesregierung hier mit wenigen Paragraphenänderungen bewirken wird, das hat dieselbe Partei im März 2001 bei der Zerstörung der Buddha-Statuen von Bamiyan durch die Taliban als „barbarischen Akt und schweren Schlag gegen das Kulturerbe“ bezeichnet. Ich schäme mich für die Kulturpolitik des Landes Niedersachsen und der Bundesrepublik Deutschland, deren Bürger ich immer noch bin! Ich fordere die Niedersächsische Landesregierung und das Parlament auf: zeigen Sie, dass die niedersächsische Geschichte mehr wert ist als alle fadenscheinigen Verwaltungsvereinfachungen. Passen Sie den Gesetzesentwurf an, damit deutlich wird, dass die SPD immer noch Werte und nicht nur plumpen Neoliberalismus vertritt. Die erwünschten Ziele der Verwaltungsvereinfachung lassen sich auch auf anderem Wege erreichen und nicht indem man das Land zur kulturellen Wüste macht!

In seinem offenen Brief schreibt Dr. Andreas Heege am 30.07.2026 an Kulturminister Falko Mohrs (SPD):

Sehr geehrter Herr Minister,

ich schreibe Ihnen diesen Brief, sorgenvoll und bestürzt, basierend auf den Presseberichten zu Ihrem Besuch in Einbeck und auf den Presseinformationen der Nds. Staatskanzlei vom 7.7.2026 „Reform des Denkmalschutzgesetzes – Weniger Bürokratie, mehr Verantwortung vor Ort“.

Mit gleicher Post sende ich Ihnen mein 2002 erschienenes Buch „Einbeck im Mittelalter“ (auch digital: https://doi.org/10.11588/diglit.37729). Dieses beinhaltet die Ergebnisse aus 10 Jahren Stadtarchäologie. Diese kamen zustande, weil die durch SPD-Bürgermeister Martin Wehner, fachkompetent besetzte Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Einbeck das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz von 1979 in enger Abstimmung mit dem NLD mit Augenmass angewendet hat. Sollte die jetzt vorgeschlagene Gesetzesnovelle durchkommen, würde keine einzige der vorgestellten Ausgrabungen der Jahre 1991–2002 stattfinden, da der neue § 13 NDSchG nur noch die Erlaubnispflicht für die Zerstörung eingetragener Bodendenkmale festschreiben würde. Das bislang in keiner justitiablen Liste (Verzeichnis der Kulturdenkmale gem. § 4 DSchG) verzeichnete Bodenarchiv der Stadt Einbeck würde sukzessive „ungelesen“ zerstört. Einbecker Geschichte ginge für immer verloren.

Die Gesetzesnovelle geht davon aus, dass man die Bodendenkmäler erfassen und in Listen eintragen kann wie Baudenkmäler. Dies ist jedoch ein gravierender Irrtum. Es liegt gerade in der Natur eines Bodendenkmals, dass wir es ohne archäologische Ausgrabung weder in seiner Struktur, Datierung oder Ausdehnung kennen. So sind z.B. Siedlungen oder Gräberfelder eben obertägig meist nicht sichtbar und verlangen gleichwohl nach einem entsprechenden Schutz. Ausnahmen sind die oberirdisch sichtbaren Bodendenkmäler wie z.B. Grabhügel, Wurten, Deiche, Landwehren oder Burgruinen. Die kennt das Niedersächsische Landesdenkmalamt und hat sie weitgehend in Listen verzeichnet, jedoch den Eigentümern seit langen Jahren nicht rechtsverbindlich mitgeteilt.

Darüber hinaus kennen wir in Niedersachsen mindesten weitere 130.000 unterirdische Bodendenkmäler bzw. archäologische Fundstellen. Die Unteren Denkmalschutzbehörden und das NLD in Hannover haben im optimalen Fall eine Datenbank dieser Fundstellen. Aber nach dem neuen § 13 NDSchG wären selbst die uns bereits bekannten Fundstellen nicht mehr geschützt, eben, da bisher in keiner Liste nach §4 verzeichnet, obwohl §4, Absatz 1 das eigentlich zwingend vorschreibt. Das Ergebnis: eine skandalöse, unkontrollierte Entsorgung des noch vorhandenen, unsichtbaren Bodenarchivs, in dem sich Niedersachsens Geschichte befindet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies im Interesse der Menschen dieses Landes ist.

Die konsequente Anwendung des Denkmalschutzgesetzes von 1979, zum Beispiel bei grossflächigen Trassenbaumasssnahmen (Strom/Gas) hat darüber hinaus, auch im Einbecker Umfeld (Bau der Bundesstrasse B 3), weitere bedeutende Erkenntnisse geliefert. Im Verhältnis zu den bekannten Fundstellen finden sich in den Trassengrabungen bis zu zehnmal mehr unbekannte Bodendenkmale. All diese unbekannten Teile des Bodenarchivs würden bei Wegfall der Erlaubnispflicht für Erdarbeiten unkontrolliert und für immer zerstört. Niedersachsens Geschichte landet auf der Bauschuttdeponie. Ob wohl jemand in der Landesregierung auch auf den Gedanken käme, das Niedersächsische Staatsarchiv, das die schriftliche Geschichte Niedersachsens bewahrt, ohne zwingenden Grund zur unkontrollierten Zerstörung freizugeben?

Die Stärkung der kommunalen Eigenverantwortung im Denkmalschutz (§ 20 DSchG) ist ein schöner Gedanke. Wenn man es aber gleichzeitig inhaltlich immer noch ernst meint mit dem „Schutz der Kulturdenkmale“ (§ 2, Absatz 1–3) und das neue Gesetz mehr sein soll als ein „Feigenblatt“, dann müsste im Gesetz eigentlich gleichzeitig festgeschrieben werden, dass die Unteren Denkmalschutzbehörden im Bereich Archäologie und Baudenkmalpflege fachkompetent zu besetzen sind, wie dies in Einbeck und einzelnen Städten bzw. Landkreisen der Fall ist. Denn Verantwortung und effizientes Handeln der Verwaltung verlangen Kenntnisse in der Materie. Diese Anforderung wird im neuen § 20 DSchG gestrichen. Dort wo bisher keine Stadt- oder Kreisarchäologen existierten, sprang in der Regel das NLD helfend und unterstützend ein. Dieses sinnvolle Verfahren soll nun mit der Gesetzesnovelle ebenfalls aufgegeben werden, da das bisherige Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege alle seine Funktionen im Gesetzesvollzug verliert.

Es ist absehbar, dass die Aufhebung der Erlaubnispflicht nicht zu weniger, sondern zu erheblich mehr, vor allem ungeplanter Bürokratie und juristischen Auseinandersetzungen führen wird. Bislang waren die Abläufe für alle Partner im Planungs- und Bauprozess in der Regel bekannt, Archäologie ein verlässlicher und kalkulierbarer Partner, der sich immer auch bemühte, die Notwendigkeiten der Bauherren mit im Auge zu haben. Gegraben wurde möglichst vor Baubeginn oder in Absprache parallel. In Zukunft wird es bei Bauarbeiten ohne vorhergehende Archäologie aber vermehrt zu kostentreibenden Baustellenstillegungen (entsprechend § 14, Abs. 2) kommen, wenn unerwartet doch Bodendenkmale/Bodenfunde auftauchen und dokumentiert werden müssen. Auch scheint nicht klar zu sein, wer die nach § 4, Abs. 1 zwingend zu erweiternde Liste der Bodendenkmale/Fundstellen führen wird und wer die damit sicher einhergehenden, zahlreichen juristischen Verfahren abwickeln wird. Hier droht langfristig ebenfalls erhebliches bürokratisches Ungemach für das dann zuständige MWK.

Aus all den genannten Gründen möchte ich Sie dringend auffordern die Gesetzesnovelle noch einmal mit kompetenten, archäologischen Fachpartnern, wie z. B. der Archäologischen Kommission für Niedersachsen oder dem Verband der Landesarchäologen Deutschlands zu diskutieren und abzuändern, um ein alltagstaugliches und am kulturhistorischen Inhalt orientiertes Gesetz zu schaffen. Der momentane Gesetzesentwurf fällt weit hinter das praktikable Gesetz von 1979 zurück und macht Niedersachsen zu einer archäologischen Wüste. Diese Entwicklung wünscht sicher keine Bürgerin/Bürger dieses Landes. Das Gesetz ist einer SPD, die sich eigentlich historischer Verantwortung bewusst ist, unwürdig. Es ist eine Mogelpackung, denn statt dem behaupteten Denkmalschutz wird durch Streichung einzelner Paragraphen unter dem Deckmantel der Verwaltungsvereinfachung die archäologische Bodendenkmalpflege des Landes Niedersachsen de facto abgeschafft, die archäologische Geschichte der Urzeit und des Mittelalters in Niedersachsen ohne zwingenden Grund ausradiert. Was die SPD-Landesregierung und Sie als verantwortlicher Minister hier mit wenigen Paragraphenänderungen bewirken, das hat Ihre Partei im März 2001 bei der Zerstörung der Buddha-Statuen von Bamiyan durch die Taliban als barbarischen Akt und schweren Schlag gegen das Kulturerbe bezeichnet. Ich schäme mich für die Kulturpolitik des Landes Niedersachsen und der Bundesrepublik Deutschland, deren Bürger ich immer noch bin!

Ich fordere Sie auf: zeigen Sie als Minister für Wissenschaft und Kultur (!), dass Ihnen die niedersächsische Geschichte mehr wert ist als alle fadenscheinigen Verwaltungsvereinfachungen. Passen Sie den Gesetzesentwurf an, damit deutlich wird, dass die SPD immer noch Werte und nicht nur plumpen Neoliberalismus vertritt.

Dr. Andreas Heege, ehemaliger Stadtarchäologe Einbeck, ehemaliger zweiter Vorsitzender des Einbecker Geschichtsvereins.

Die Stadt Einbeck hat inzwischen im Rahmen der Verbandsbeteiligung eine vom Verwaltungsausschuss vergangene Woche beschlossene Stellungnahme an den Städtetag geschickt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen wird darüber in seiner Sitzung am 20. August per Mitteilungsvorlage informiert.

Nachtrag 21.08.2026: Der Fachausschuss hat die Stellungnahme gestern zur Kenntnis genommen. Dirk Strohmeyer (BlGfE) hätte sich eine Diskussion gemeinsam mit einem offenbar von seiner Fraktion bereits gestellten Antrag (der bislang öffentlich noch unbekannt ist) gewünscht, die aber wohl erst in der Oktober-Sitzung des Ausschusses stattfinden werde. „Vielleicht müssen wir nochmal etwas deutlicher werden“, sagte Strohmeyer, der auch Vorstandsmitglied des Einbecker Geschichtsvereins ist und als solcher auf dem Marktplatz Unterschriften für die Petition gegen die Gesetznovelle gesammelt hat. Baudirektor Jens Ellinghaus hat darauf hingewiesen, dass man sich noch früh im laufenden Gesetzgebungsverfahren befinde und auch die Verwaltung das Thema weiter im Auge behalten werde. Manchmal liege ja in der praktischen Umsetzung der Teufel im Detail.

Ein Kommentar zu „Ehemaliger Stadtarchäologe Andreas Heege warnt vor Folgen der geplanten Denkmalschutz-Novelle

  1. Dank an Dr. Heege für die deutlichen Worte. Es bleibt abzuwarten, ob das Ministerium endlich bereit ist, den Fachleuten zuzuhören. Ein praxistaugliches und am kulturhistorischen Inhalt orientiertes Gesetz ist unerlässlich und sollte im Interesse aller (anstatt einzelner Lobbyverbände) für das Ministerium oberste Priorität haben.

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