Denkmal-Debatte mit Archäologie-Alarm: Minister Falko Mohrs besucht Einbeck

(c) Foto: Frank Bertram

Die Landesregierung möchte das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) ändern, hat dazu vor wenigen Tagen einen Entwurf vorgelegt, jetzt werden die betroffenen Verbände angehört, im September sollen die Pläne den Landtag erreichen und dort diskutiert werden. Der für Denkmalschutz zuständige Landesminister, Falko Mohrs (SPD), hat passend dazu bei einem Besuch in Einbeck nicht nur seinen Landtagskollegen und SPD-Bürgermeisterkandidaten René Kopka im Kommunalwahlkampf unterstützt, sondern sich auch der Kritik an dem Gesetzentwurf vor Ort gestellt. Auf einen gemeinsamen Nenner kam man dabei nicht, Mohrs sprach von einer „überdimensionierten Sorge“ und „ich nehme Falschinformationen wahr“ und „ich teile die Horrorszenarien nicht“ sowie von einer „unterschiedlichen Rechtsauffassung“, die man besonders beim Thema Archäologie offenbar habe. Er werde das in Hannover aber in seinem Hause nochmal prüfen lassen und nehme die Anregungen mit. Kopka erwartet eine lebhafte Debatte zu dem Gesetzentwurf im Landtag. Vor dem Gespräch verschaffte sich Falko Mohrs einen persönlichen Eindruck vom praktizierten Denkmalschutz in Einbeck.

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Rundgang mit Minister, hier in der Tiedexer Straße.

Sein Altstadt-Rundgang führte vom Hallenplan und dem Denkmal-Musterhaus in der Knochenhauerstraße über das Eicke’sche Haus, auf den Marktplatz mit dem Alten Rathaus und Rats Apotheke, durch die Tiedexer Straße und über Bäckerwall und Hullerser Straße wieder zurück in die Marktstraße. Überall gab’s kurze Erläuterungen vor den Häusern der begleitenden Experten. Im SPD-Büro in der Knochenhauerstraße tauschte sich Falko Mohrs anschließend gut eine Stunde lang mit verschiedenen Akteuren über das Thema Denkmalschutz aus, über aktuelle Herausforderungen und Perspektiven, inbesondere durch den Entwurf des NDSchG. Mit dabei waren Vertreter des Einbecker Geschichtsvereins, des Fachwerk-Fünfeck, der Stiftung Eicke’sches Haus sowie der SPD. „Danke für den offenen Austausch“, freute sich Mohrs am Ende einer durchaus kontroversen Diskussion darüber, dass es in Einbeck überhaupt so viele Interessierte am Thema Denkmalschutz gebe. Das sei nicht überall so.

Die Gesetzesnovelle sei getragen von dem Gedanken, dass der Denkmalschutz einen enorm hohen Wert habe, gleichzeitig bleibe es eine Herausforderung, Denkmale in Zukunft nutzen zu können, sagte der zuständige Fachminister. „Das erfordert eine gute Lösungsfindung.“ Ziel sei, eine Anerkennung für Denkmale zu erreichen. Sobald Denkmalschutz als Verhinderer oder Problem wahrgenommen werde, kippe die Akzeptanz ins Gegenteil. Wenn Denkmale weiterhin nutzbar sein sollen, könne auch die Barrierefreiheit ein berechtigtes, gleichwertiges Interesse sein, das gelte es abzuwägen und in Einklang zu bringen. Der Denkmalschutz dürfe nicht alles überragen. „Das funktioniert nicht“, sagte der Minister. „Wir wollen doch nicht alle in Museen wohnen, sondern dass die Denkmäler nutzbar sind.“

Die kommunalen Spitzenverbände hätten sich gewünscht, eine klarere Verantwortung in den Kommunen zu erhalten, um den Abwägungsprozess vor Ort durchführen zu können. Der Gesetzentwurf präzisiere die Verantwortung für die untere Denkmalschutzbehörde und für das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD) als fachliche Beratungsbehörde, die einbezogen werden könne. Künftig soll auch die öffentliche Hand bei Denkmälern sagen können, dass ihr Erhalt wirtschaftlich unzumutbar sei. Das war bisher nur Privatpersonen vorbehalten. Dass die öffentliche Hand Vorbild sein müsse bleibe richtig, diese sei aber nicht grenzenlos, gerade finanziell nicht. Die Erklärung der Unzumutbarkeit gelte nicht bei Denkmälern nationaler Bedeutung und bei solchen zur NS-Geschichte, sagte Mohrs.

Der Gesetzentwurf sieht laut Falko Mohr vor, dass archäologische Grabungen und Bodenuntersuchungen nur noch dort notwendig werden, wenn an der Stelle etwas zu vermuten sei und dieses in der Bodendenkmal-Liste des Landes eingetragen sei. Es müsse dadurch nicht mehr bei jeder Bodenveränderung eine archäologische Voruntersuchung stattfinden. Die Novelle des Gesetzes sei ein „Impuls zu mehr Pragmatismus und Kompromissfindung, weil dieses notwendig ist“. Das Gesetz solle Spielräume eröffnen, mit Einzelfällen besser umgehen zu können.

Vor allem Vorstandsmitglieder des Einbecker Geschichtsvereins sahen das anders und forderten Nachbesserungen am Gesetzentwurf, speziell im Bereich der Archäologie. Ein Denkmalverzeichnis sei schön, allerdings seien mindestens 130.000 Fundstellen in Niedersachsen bekannt, aber nicht verzeichnet, sagte Marc Hainski, 2. Vorsitzender des Geschichtsvereins. Diese könnten nach der Gesetzesänderung dann weggebaggert werden. Auch werde durch die Novelle möglich, den Fachmann vor Ort zu ersetzen durch eine Verwaltungskraft. Diese könne zwar auch Bescheide schreiben und genehmigen oder verweigern, kenne aber nicht wie ein Archäologie sein Gebiet und seine Besiedlungsspuren. Das Ermessen falle dadurch aus. Hainski schlug als Kompromiss vor, mit technischen, auf dem Markt verfügbaren Hilfsmitteln die Prospektion der Fläche zu verbessern, ohne den Boden öffnen zu müssen. Keine Gemeinde, erst recht keine finanziell angespannte werde Auflagen, die sie Geld kosten werden, einfordern, sagte Hainski. Er erwarte vom Land Niedersachsen, der Behüter des kulturellen Erbes zu sein und Regeln zu erlassen, an denen sich niemand vorbeimogeln könne. Kann-Regelungen im Gesetz reichten da nicht aus, sagte der Geschichtsverein-Vorstand. Der Schutz müsse bleiben, die archäologische Fachlichkeit vor Ort sein und Verfahren so verschlankt werden, dass man ohne Grabung auskomme.

Wenn es ein Bodendenkmalverzeichnis gebe, frage er sich, warum in diesem einige trotz ihres bekannten Wertes nicht eingetragen seien. Schon allein der Transparenz für alle Beteiligten wegen, sagte Falko Mohrs. Hainski nannte das ein „Bürokratiemonster“ und sehr aufwändig. In Einbeck würde dadurch die Hälfte des Stadtgebietes in das Verzeichnis eingetragen. Außerdem seien nur 15 Prozent der 130.000 eingetragenen Fundstellen so genannte NDK-Objekte nach § 4 (Baudenkmale und archäologische Stätten der Niedersächsischen Denkmalkartei NDK), der Rest verliere durch das neue Gesetz den Schutz, weil sie nur als Flächen dokumentiert seien, auf denen künftig Erdarbeiten ohne Genehmigung durchgeführt werden können. Die Beratungsfunktion, die bislang in guter Abstimmung mit allen Bauherren vor Ort praktiziert werde, werde durch die Gesetzänderung genommen, weil die Archäologen nur noch bei unkontrollierten Erdarbeiten hinterher schauen könnten, ob dabei Bodendenkmäler zerstört werden. Da bleibt keine Zeit mehr das zu tun, was in Einbeck seit 35 Jahre getan worden sei im Dialog mit den Bürger und Bauherren.

Juliane Hofmann vom Fachwerk-Fünfeck äußerte sich besorgt, wenn mit dem geänderten Denkmalschutzgesetz möglich werde, nur noch die Fassade erhalten zu müssen, hinter der Fassade aber modern bauen zu dürfen. Das könne im Einzelfall zwar richtig sein, müsse es aber nicht. Die hiesige Fachwerklandschaft gehöre zur Identität der Region, die ein Heimatgefühl erzeuge. In ihrem Alltag stoße sie immer wieder an den Punkt, dass sie Privateigentümer von Denkmalen ausschließlich motivieren könne, im Sinne des Denkmalschutzes zu handeln.

Als Vertreter der Stiftung Eicke’sches Haus erinnerte Gerald Strohmeier, der frühere Bauamtsleiter der Stadt Einbeck, daran, dass die untere Denkmalbehörde auch eine Beratungsfunktion habe. Dafür sei es wichtig, dass die Behörde kompetent und präsent sei und zeitnah reagiere. Das hänge davon ab, wie qualifiziert die Behörde personell besetzt sei, ob sie fachlich das Ermessen und Abwägen durchführen könne. Einbeck sei diesen Weg der Kompetenzverlagerung auf die untere Denkmalschutzbehörde schon früh gegangen. „Das Denkmal soll nicht in seinem Bestand geschützt, sondern in seine Zukunft gebracht werden“, das müsse laut Strohmeier die Maxime sein.

Eine Kommune dürfe sich auch weiterhin der Expertise des NLD bedienen, die Entscheidung müsse aber die untere Behörde treffen, dort sei die Verantwortung, sagte Falko Mohrs. Das NLD könnte dann gewonnene Freiräume durch die Verlagerung der Verantwortung dazu nutzen, die Denkmaltopographie auszubauen, also die Begründungen für Denkmale, schlug Gerald Strohmeier vor.

Der Vorstand des Einbecker Geschichtsvereins ruft auf seiner Website dazu auf, eine Petition gegen den Gesetzentwurf zu unterschreiben. Was als Bürokratieabbau verkauft werde, hätte das genaue Gegenteil zur Folge, heißt es dort. Mehr hier.

Der Stadtrat Einbeck hatte im März vergangenen Jahres mit breiter Mehrheit bei Enthaltungen und einer Gegenstimme vor allem bei der BlGfE eine Resolution beschlossen und an das Land appelliert, Archäologie und Denkmalschutz in Niedersachsen neu zu justieren. Die Praxis der Denkmalschutzbestimmungen hätten ein Ausmaß angenommen, welches dringend der Überprüfung durch den Gesetzgeber bedürfe, heißt es in dem von der CDU-Fraktion eingebrachten Appell, der auch von der SPD unterstützt wurde. Aufwand und Nutzen müssten in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Mehr dazu hier.

Anmerkung: In einer ersten Version war fälschlicherweise von 50 Prozent NDK-Objekten die Rede, es sind 15 Prozent.

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Stadtrundgang zum Denkmalschutz und mehr (v.l.): Der frühere Baudirektor Gerald Strohmeier, der Beauftragte für Ortsheimatpflege, Marco Strohmeier, Landtagsabgeordneter und Bürgermeisterkandidat René Kopka, Minister Falko Mohrs und Juliane Hofmann vom Fachwerk-Fünfeck.
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Vor dem Smart-City-Denkmalhaus in der Knochenhauerstraße machte Falko Mohr auch Zwischenstopp.
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Gerald Strohmeier (r.) erläutert in der Marktstraße die Sanierung des Eicke’schen Hauses.
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Vor dem Eicke’schen Haus.

Ein Kommentar zu „Denkmal-Debatte mit Archäologie-Alarm: Minister Falko Mohrs besucht Einbeck

  1. Archäologie sei nur noch notwendig, sagte der Minister, „wenn an der Stelle etwas zu vermuten sei“. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass genau dieser Passus gestrichen wird. Offenbar kennt Minister Mohrs seinen eigenen Gesetzentwurf nicht. Er möchte, dass 130.000 Objekte in die Liste eingetragen werden? Das soll Bürokratieabbau sein? Und wie soll man etwas eintragen, das noch unbekannt ist? Die Antwort kennt nur der „Fachminister“ allein. Es bleibt zu hoffen, dass sich die guten Argumente des Geschichtsvereins am Ende durchsetzen.

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