Der sechste Tag

Die Stadt Einbeck wird den Eltern die während des jüngsten Streiks angefallenen Betreuungsgebühren für Kindertagesstätten erstatten – jedenfalls einen großen Teil davon. Der Ausschuss für Jugend, Familie und Soziales hat heute einstimmig für eine entsprechende, rückwirkend zum 1. Mai 2015 in Kraft tretende Änderung der Gebührensatzung gestimmt. Sie sieht vor, dass im Falle besonderer Gründe, beispielsweise höherer Gewalt (Streik), und wenn keine Notgruppe besteht, „ab dem sechsten aufeinander folgenden ausgefallenen Betreuungstag“ die Pflicht zur Zahlung entfällt. Abschließend entscheidet über die Satzungsänderung der Stadtrat im September. Das Geld, insgesamt rund 35.000 Euro, wird den Selbstzahlern der Kita-Gebühren dann automatisch erstattet, ein Antrag der Eltern sei nicht notwendig, erläuterte die stellvertretende Fachbereichsleiterin Angelika Winkler.

Der Landkreis Northeim hatte kurz vor der jüngsten Ratssitzung signalisiert, trotz der Zwänge des Zukunftsvertrages eine solche Klausel nicht zu beanstanden, weil den Mindererträgen auch Minderaufwendungen gegenüber stehen würden.

Die FDP, die noch in der jüngsten Ratssitzung alles so eilig gemacht hatte, war übrigens heute im Ausschuss nicht vertreten – ihr Ausschuss-Mitglied Patrick Neinert fehlte.

Nachtrag 03.07.2015: Heute hat der FDP-Landtagsabgeordnete Christian Grascha (Einbeck) eine Antwort der Landesregierung auf seine Anfrage zu den Kita-Gebühren veröffentlicht: Kommunen im Landkreis Northeim können demnach trotz der Zukunftsverträge Kita-Gebühren aufgrund des Streiks zurück erstatten. Betroffen seien im Landkreis die Städte Einbeck, Northeim und Uslar. Grascha hatte sich mit der Frage Anfang Juni an die Landesregierung gewandt.

Nachtrag 17.09.2015: Die Stadt Einbeck erstattet Eltern nach dem Streik im Frühjahr die Kita-Gebühren. Der Stadtrat hat gestern eine rückwirkend zum 1. Mai 2015 in Kraft gesetzte Satzungsänderung beschlossen, nach der die Zahlungspflicht für Gebühren ab dem sechsten ausgefallenen Betreuungstag entfällt. Die Stadt erstattet den Eltern für den jüngsten Streik Gebühren in einem Volumen von rund 35.000 Euro.