Wie die Finanzlage ist

Die finanzielle Lage der Stadt Einbeck als rosig zu beschreiben, würde vermutlich niemandem im Rathaus einfallen. Der finanzwirtschaftliche Lagebericht, den Kämmerin Brigitte Hankel dem Finanzausschuss für seine Sitzung am 25. April (17 Uhr, Neues Rathaus, Zimmer 107) vorlegt, ergibt jedoch, dass alles im grünen Bereich ist, keine Risiken zu erkennen sind und ein Nachtragshaushalt für 2017 derzeit nicht notwendig ist. Allerdings ist auch erst das erste Quartal im Blick, da fehlen noch die ohnehin erst später im Jahr fließenden Steuerzuflüsse und die erst nach der Haushaltsgenehmigung möglichen angelaufenen Investionen. Allerdings: Bei den Gewerbesteuern ist aktuell ein deutliches Plus von rund 1,5 Millionen Euro zu verzeichnen. Die Lage ist also hoffnungsvoll.

Während die Politik im Finanzausschuss die in letzter Minute vor dem Beschluss eingelegte Haushaltssperre für die Multifunktionshalle aufheben kann, weil fließende zugesagte Fördermittel ihren Bau ermöglichen (ebenso wie den ohnehin schon finanzierten Umbau des Jugendgästehauses am Kohnser Weg), muss die Bremse bei der „Magistrale der Baukultur“ und der Umgestaltung der Tiedexer Straße bleiben, weil kein Geld mehr da ist. Lediglich 30.000 Euro für Planung sollen im Etat verbleiben, damit das Projekt im nächsten Förderjahr 2018 angemeldet werden kann. Was ja nur bedeuten kann, dass in diesem Jahr kein Bagger in der Tiedexer Straße auffahren wird, sondern nur noch weiter geplant werden soll und kann. Wie bei so vielen anderen Projekten (zum Beispiel Marktstraße, Altes Rathaus, Neustädter Kirchplatz) ist die Stadt lediglich in der Lage, auf einen mehr oder weniger großen Geldsegen von Fördermittelgebern zu warten.

Den Jahresabschluss 2016 indes kann Kämmerin Brigitte Hankel den Politikern noch nicht vorlegen, weil eine Stelle in ihrem Team erst verspätet neu besetzt wurde. Die Rechnungsprüfer des Landkreises sind aber über diese kurzzeitige Verzögerung informiert, dass der Abschluss dann erst Ende April vorliegen wird.

Außerdem wird sich der Finanzausschuss erstmals mit einem neuen Steuerungsinstrument beschäftigen, das den Politikern vorgestellt werden soll. Es soll erstmals bei der Beratung für den Haushalt 2018 konkret eingesetzt und für das Haushaltsjahr 2017 schon einmal beispielhaft demonstriert werden. Das neue System, das anhand vorher definierter Ziele und Koordinaten einen Wirtschaftlichkeitsvergleich für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung ermöglicht, soll den Politikern einen konkreten Nutzwert für geplante Investitionen zeigen, nach denen sie dann die Prioritäten setzen können. Da darf man gespannt sein, welches Hilfsmittel Kämmerin Brigitte Hankel den Kommunalpolitikern an die Hand geben wird – und ob diese es handhaben können und wollen.

Ein Kommentar zu „Wie die Finanzlage ist

  1. Auf die Vorlage des konsolidierten Gesamtabschluss 2015 wird hier nicht hingewiesen. 2015 ist ja auch schon etwas her und Konzernabschluss ist vermeintlich sowieso fach-chinesisch; aber in diesem Fall trotzdem nicht ohne Brisanz.
    Schaut man sich die Schuldenkonsolidierung an, so sieht man erhebliche Differenzen zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten – insbesondere zwischen Stadtwerke und Stadtentwässerung (Seite 12) -, die im Rechnungsprüfungsbericht teils als ungeklärt (!) bzw. teils als zeitliche Buchungsunterschiede erläutert werden. Diese sehr beschönigende Erklärung, könnte man auch wie folgt interpretieren:
    Innerhalb des städtischen Verantwortungsbereich weiß die „rechte Hand nicht was die linke Hand“ macht. Noch extremer könnte man zu dem Schluss kommen, dass insbesondere der Jahresabschluss 2015 der Stadtwerke oder der Stadtentwässerung fehlerhaft waren, obwohl auf allen Ebenen gebilligt, geprüft und festgestellt. Zu den unterschiedlich bilanzierten Forderungen und Verbindlichkeiten sehe ich Erläuterungsbedarf im Finanzausschuss und notwendige organisatorische Vorkehrungen, damit sich derartige Differenzen in den Jahresabschlüssen 2016 nicht wieder ergebe.
    Hinzuweisen wäre auch noch auf etwaige Folgewirkungen bis hin auf den städtischen Jahresabschluss, wenn sich herausstellt, dass sich der Verbindlichkeitsausweis bei der Stadtentwässerung als zu gering darstellt.

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