Eine OVG-Niederlage, die zum Gewinn werden kann

Vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg war die Stadt Einbeck vergangenes Jahr höchstrichterlich gescheitert. Sie musste es letztlich hinnehmen (und der Stadtrat hat die entsprechenden Finanzmittel in Höhe von 100.000 Euro  genehmigt), dass ein herrenloses Haus auf einem Grundstück unmittelbar an der Ortsdurchfahrt im Ortsteil Greene auf Kosten der Allgemeinheit und aus Gründen der Gefahrenabwehr abgerissen wurde. Doch wieso sollte die Allgemeinheit die Lasten individueller Versäumnisse tragen? Das Einbecker Rathaus ließ das nicht ruhen. In der Juni-Ausgabe der Niedersächsischen Verwaltungsblätter (NdsVBl. 6/2018), der Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung, haben der Rathaus-Justizar Dr. Florian Schröder und der Fachbereichsleiter Bauen, Frithjof Look, in einem gemeinsamen Aufsatz „Bau-Polizeipflicht bei herrenlosen Grunstücken – ein Appell“ (S. 166-168) die Sachlage nochmal einem Fachpublikum dargelegt. Das OVG habe sein offenkundiges Bedauern ja selbst in einem schönen Satz ausgedrückt, schreiben die beiden und zitieren das Gericht: „Diese gesetzgeberische Entscheidung (dass es keine Rechtsgrundlage gibt, Anmerkung fb) haben die Antragsgegnerin und der Senat hinzunehmen“. Ihr Aufsatz-Fazit: Es sei zu hoffen, dass sich der im Oktober 2017 neu gewählte Landtag der Thematik annehme und die niedersächsische Rechtslage ändere, damit nicht mehr die Allgemeinheit ohne Not in die Pflicht genommen werde. Die Bauordnungen anderer Länder böten hier Orientierung.

Die dortige Hoffnung könnte nun Realität werden. Die SPD/CDU-Koalition hat im Juni einen Gesetzentwurf zur Änderung der niedersächsischen Bauordnung eingebracht, in dem als Reaktion auf das Einbecker Verfahren vor dem OVG eine Änderung vorgesehen ist, nach der die Regelungen zu herrenlosen Gegenständen aus dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) nunmehr auch in der NBauO auf Grundstücke anwendbar sein sollen. Die OVG-Niederlage hätte, wenn dieser Entwurf Gesetz wird, dann doch noch irgendwie ihr Gutes.

Nachtrag 06.10.2018: Der niedersächsische Landtag hat die Bauordnung entsprechend geändert (Nds. GVBl. 12/2018, S. 193), was im Einbecker Rathaus mit dezenter Freude aufgenommen worden ist:

https://platform.twitter.com/widgets.js

Das herrenlose Haus in Greene ist seit November 2017 abgerissen. Archivfoto