Die FDP-Ratsfraktion möchte Jagdhunde von der Hundesteuer befreien. Einen entsprechenden Antrag haben die Freien Demokraten für die nächste Sitzung des Stadtrates am 9. September gestellt. Jagdhunde sollen mit anderen, dem Allgemeinwohl dienenden Hunden (zum Beispiel Rettungshunde) wenigstens gleichgestellt oder gleich gänzlich von der Hundesteuer befreit werden.
Die Einbecker FDP-Fraktion mit Dr. Marion Villmar-Doebeling und Dr. Reinhard Binder möchte für Jagdhunde, die eine Brauchbarkeitsprüfung eines Landesjagdverbandes oder eine jagdliche Leistungsprüfung nachweisen können, eine reduzierte Hundesteuer oder eine Befreiung von der Hundesteuer erreichen. Die Freien Demokraten begründen ihren Antrag damit, dass es keine Gleichbehandlung mit anderen Gebrauchshunden gebe. Jagdhunde würden ausgebildet, um Aufgaben für den Menschen zu erfüllen. Dies unterscheide sie von Hunden, die überwiegend als Begleithunde genutzt werden. Vergleichbare Aufgaben wie von Jagdhunden werden laut FDP von Blinden-, Drogen-, Sprengstoff- und Leichensuchhunden erbracht. Für diese Hunde bestehen laut FDP zum Teil Befreiungen bei der Hundesteuer. Beamte des Forstdienstes könnten Kosten für ihre Jagdhunde als „Diensthunde“ steuerlich geltend machen. Insofern wäre es aus Sicht der FDP richtig, wenn Hunde, die im Interesse der Allgemeinheit Aufgaben lösen, zumindest reduziert besteuert werden. Die Freien Demokraten wollen dieselben Leistungen der ehrenamtlichen Jäger mit ihren Hunden würdigen und stärker wertschätzen und das ehrenamtliche Engagement insgesamt stärken.
Zuletzt war die Hundesteuer in Einbeck 2014 für Rettungshunde reduziert worden. 2015 forderte die FDP als Reaktion auf eine medienwirksame Aktion von Hundekot-Aktivisten an Ostern eine Erhöhung der Hundesteuer. Den Antrag haben die Liberalen allerdings damals wieder zurückgezogen.
Nachtrag 13.09.2020: Der Stadtrat hat den Antrag zur weiteren Behandlung in den Finanzausschuss überwiesen. Bei der Abstimmung gab es fünf Enthaltungen, vor allem bei der GfE/BL. Er sei kein Befürworter einer Befreiung, sagte SPD-Fraktionschef Rolf Hojnatzki, aber im Finanzausschuss müsse wenigstens darüber gesprochen werden. „Es ist ja kein Quatsch, der da drin steht“, sagte Hojnatzki über den Antrag. Er sprach sich dagegen aus, den Antrag gleich im Rat „abzuschmettern“. Das hatte zuvor Finanzen-Fachbereichsleiter Dr. Florian Schröder gefordert. Die Stadt Einbeck könne nicht freiwillig auf Steuern verzichten. Jäger müssten sich der Kosten eines Jagdhundes bewusst sein, Jagd sei ein kostspieliges Hobby. Auch Dirk Ebrecht (CDU) hatte von Symbolpolitik gesprochen, die nicht in die Zeit passe (und selbst wenn er als Jäger und Jagdhundführer davon begünstigt wäre, wie er selbst sagte). In Einbeck gibt es laut Dr. Schröder aktuell rund 2500 steuerpflichtige Hunde, die für rund 200.000 Euro Hundesteuer sorgen. Von der Steuer befreit sind 40 Hunde, darunter etwa zehn Rettungshunde.
Nachtrag 05.10.2020: Der FDP-Antrag ist heute im Finanzausschuss nahezu einstimmig abgelehnt worden. Nur Dr. Marion Villmar-Doebeling (FDP) stimmte mit Ja. Sie kam selbst mit dem geänderten Antrag, nach dem für Jagdhunde nur noch die Hälfte der Steuer zu zahlen wären, nicht durch. Villmar-Doebeling hatte noch einmal für den Vorschlag ihrer Fraktion geworben, die auch eine Wertschätzung des Ehrenamtes Jagd bedeute. Ulrich Vollmer (CDU) sprach sich gegen den Antrag aus, in Corona-Zeiten könne man keine Geschenke machen, schon gar nicht denjenigen, die nicht gerade sozial schwach seien. Auch Rolf Hojnatzki (SPD) begründete das Nein seiner Fraktion: Die Hundesteuersatzung sei seit 2009 unverändert. Wenn, dann solle man die gesamte Satzung anpassen, anstatt einzelne Gruppen heraus zu nehmen.