Im Großen und Ganzen ist die Übersicht keine Überraschung, und auch die Zahlen sind nicht wirklich Neuigkeiten. Dennoch liest sich die auf Antrag der GfE-Fraktion und ihres Vorsitzenden Udo Mattern von der Stadt als Verwalterin der Einbecker Hospitalstiftungen zusammengestellte Liste der Immobilien und Grundstücke sowie der Buchwerte und jährlichen Pachteinnahmen mit gewissem Interesse.

Deutlich wird dabei zum Beispiel, dass den Einbecker Hospitalstiftungen neben den repräsentativen Immobilien wie den Kapellen St. Bartholomäi und St. Spiritus oder den Seniorenwohnungen in der Geiststraße, in der Lessingstraße und in der Bismarckstraße auch mehrere eher schmucklose Garagenanlagen gehören. Das Mehrfamilienhaus Hebbelweg 1 gelangte als Schenkung bei der Auflösung der vor 100 Jahren gegründeten Siedlungsgenossenschaft Eigenheim 2012 in den Besitz der Stiftung. Interessant dürfte nicht nur für Immobilienfachleute wie den GfE-Fraktionschef der Unterschied zwischen den beiden Kapellen beim Buchwert sein: Während St. Bartholomäi am Altendorfer Tor bereits als abgeschrieben gilt und nur noch mit 1 Euro in den Büchern steht, sieht das bei der wesentlich älteren Kapelle St. Spiritus in der Geistraße ganz anders aus: Hier ist ein Buchwert von rund 161.000 Euro notiert.
Buchwerte von Gebäuden und Grundstücken zusammen summieren sich auf die bekannten rund fünf Millionen Euro. Bemerkenswert ist, dass die höchste Buchwertsumme in der Liste die Addition verschiedener unbebauter Liegenschaften ist, ohne dass die Zahl der Ländereien dabei genannt wird. Wären sie alle genannt, dürfte die Liste um einiges länger geworden sein. Jährlich erwirtschaftet die Stiftung einen Ertrag von rund 463.000 Euro, auch das war bereits aus den Haushalten der Stiftung bekannt. Und hier lohnt sich ebenso wieder ein Blick aufs Detail: Während mit der Kapelle St. Bartholomäi ein Überschuss von knapp 2150 Euro pro Jahr erwirtschaftet wird, steht bei der Kapelle St. Spiritus keine Einzelsumme in der Übersicht, nur ein kumulierter Wert mit den Seniorenwohnungen.
Neben der Liste hat Stadtkämmerer Christian Rohner die GfE-Frage nach Spenden und Zustiftungen für die Einbecker Hospitalstiftungen erläutert. Diese seien grundsätzlich möglich und könnten so gehandhabt werden wie allgemein Spenden an die Stadt behandelt werden. Zustiftungs- oder Spendenzweck sollten dabei idealerweise dem Stiftungszeck des Hospitalstiftungen entsprechen, rät Rohner. Er rät außerdem, die Stiftungsaufsicht vorher zu informieren, bevor Spenden und Zustiftungen beworben werden. Denn in Northeim gebe es anders als im Einbecker Rathaus die Ansicht, dass die „Einbecker Hospitalstiftungen“ mehrere Rechtspersönlichkeiten seien. In Einbeck ist man der Ansicht, dass es sich um eine einheitliche öffentlich-rechtliche Stiftung handelt.
Amüsant lesen sich schließlich die Anmerkungen der Kämmerei: „Die Beratung zu steuerlichen Sachverhalten bleibt den entsprechenden Berufen vorbehalten.“ Vor allem, wenn man weiß, dass der Vorsitzende der Bürgerliste/GfE-Gruppe im Stadtrat einen solchen hat: Frank-Dieter Pfefferkorn ist Steuerberater.


Nachtrag 21.05.2021: Die in der Sitzung des Finanzausschusses von Udo Mattern (GfE) gestellte Nachfrage, wann mit einer Veränderung der Organisation, unter Umständen mit einem mehrköpfigen Stiftungsvorstand, zu rechnen sei, antwortete Fachbereichsleiter Dr. Florian Schröder, dass die Stadt Einbeck als Verwalterin der Stiftung von sich aus keinen Bedarf dafür sehe. Anders als beispielsweise bei der Kultur- und Denkmalstiftung des Landkreises werde bei den Einbecker Hospitalstiftungen nicht regelmäßig eine große Summe ausgeschüttet. Abzuwarten bleibt nun deshalb, ob es aus der Politik noch dazu entsprechende Initiativen geben wird, die Organisation der Hospitalstiftungen zu verändern.