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Falle Förderprogramm? Wenn (vermeintlich) das große Geld winkt

Es geht um die uralte Frage, was zuerst war: Henne oder Ei? Soll eine Kommune sanierungsreife Gebäude nach eigener Prioritätenliste dann renovieren, wenn sie es für notwendig erachtet und sie das Geld dafür hat bzw. sich akzeptable Förderprogramme von Bund und Land oder anderen nutzen lassen? Oder soll eine Kommune über jedes hingehaltene Stöckchen, oder freundlicher formuliert jedes neu aufgelegte Förderprogramm springen – selbst wenn sie kein Geld hat und andere Projekte ihr vielleicht wichtiger sind oder dringender erscheinen? Eine solche Situation hat aktuell der Einbecker Stadtrat zu lösen. Keine leichte Aufgabe wenige Monate vor einer Kommunalwahl, wenn Vereine und andere Lobbygruppen an den ehrenamtlichen Ratsmitgliedern zerren und nachvollziehbar nur ihr Projekt für wichtig ansehen. Und wenn Entscheidungen schnell zu treffen sind, weil es bei millionenschweren Förderprogrammen knappe Einreichungsfristen gibt.

Konkret hat der Stadtrat jetzt die Verwaltung beauftragt, die Sanierung der Stadionsporthalle im neuen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ anzumelden und im Haushalt 2026 Planungskosten einzuplanen. Für eine mögliche zweite Tranche des Förderprogramms soll außerdem der von der SVG Einbeck gewünschte Kunstrasenplatz eingereicht und 2026 bereits dafür eine Projektskizze erstellt werden, die für die Anmeldung notwendig ist. Darüber soll auch der zuständige Fachausschuss nochmal beraten, die Verwaltung soll bis dahin nach alternativen und ergänzenden Förderprogrammen suchen.

Der Rat hat bei seinem mit breiter Mehrheit bei zwei Enthaltungen (Helmar Breuker/parteilos, Hilmar Kahle/FDP) getroffenen Beschluss auch festgehalten, dass der Eigenanteil der Stadt bei maximal zehn Prozent festgeschrieben werden soll. So soll vermieden werden, dass die für die Kommune zu tragenden Kosten aus dem Ruder laufen.

Seit Mitte Oktober erst ist das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ mit einer beeindruckenden Summe von insgesamt 333 Millionen Euro bekannt. In ganz Deutschland sind dadurch Begehrlichkeiten geweckt worden. Mitte Januar bereits muss alles mit Ratsbeschluss und Haushaltsdokumenten eingereicht sein. Für eine Verwaltung ein sportliches Zeitfenster. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei acht Millionen Euro, der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent oder bei einer Haushaltsnotlage mit maximal 75 Prozent an den Gesamtausgaben. Aktuell geht man im Rathaus davon aus, eine solche Notlage angeben zu können – selbst dann, wenn im beschlossenen Doppelhaushalt 2026/27 mit einem Defizit von rund zehn Millionen Euro in 2026 und nur noch rund 900.000 Euro Defizit in 2027 kalkuliert wird.

Leider müsse wie so oft Geschwindigkeit die Gründlichkeit ersetzen, bedauerte Detlef Martin (SPD). Man könne froh sein, dass seit Sommer für die Stadionsporthalle eine Machbarkeitsstudie in der Schublade vorliege, die man nun nutzen könne. Beatrix Tappe-Rostalski (CDU) berichtete von einem ersten Treffen der CDU/SPD-Gruppe mit der SVG Einbeck, die Verwaltung habe es jedoch bislang nicht geschafft, sich bei der SVG zu deren „Herzblut“-Projekt Kunstrasenplatz zu melden, bedauerte sie. Hier soll nun ein Runder Tisch am 18. Dezember mit allen Beteiligten abhelfen. Dirk Strohmeyer (BlGfE) sah eine Bevorzugung der SVG, es gebe auch noch andere Vereine mit Projekten. Der Runde Tisch komme zu spät, weil nach dem Ratsbeschluss. Helmar Breuker (parteilos) wunderte sich über die Diskussion im Rat, die eigentlich die eines Fachausschusses gewesen wäre. Als einzelner Ratsherr fühle er sich nicht gut vorbereitet und enthalte sich deshalb.  

Das Einbecker Stadion von oben, vorne die Sporthalle, daneben der B- und C-Platz, im Hintergrund die Reithalle und Reitanlage. Archiv-Foto: Landkreis Northeim
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