Falle Förderprogramm? Wenn (vermeintlich) das große Geld winkt

(c) Foto: Landkreis Northeim

Es geht um die uralte Frage, was zuerst war: Henne oder Ei? Soll eine Kommune sanierungsreife Gebäude nach eigener Prioritätenliste dann renovieren, wenn sie es für notwendig erachtet und sie das Geld dafür hat bzw. sich akzeptable Förderprogramme von Bund und Land oder anderen nutzen lassen? Oder soll eine Kommune über jedes hingehaltene Stöckchen, oder freundlicher formuliert jedes neu aufgelegte Förderprogramm springen – selbst wenn sie kein Geld hat und andere Projekte ihr vielleicht wichtiger sind oder dringender erscheinen? Eine solche Situation hat aktuell der Einbecker Stadtrat zu lösen. Keine leichte Aufgabe wenige Monate vor einer Kommunalwahl, wenn Vereine und andere Lobbygruppen an den ehrenamtlichen Ratsmitgliedern zerren und nachvollziehbar nur ihr Projekt für wichtig ansehen. Und wenn Entscheidungen schnell zu treffen sind, weil es bei millionenschweren Förderprogrammen knappe Einreichungsfristen gibt.

Konkret hat der Stadtrat jetzt die Verwaltung beauftragt, die Sanierung der Stadionsporthalle im neuen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ anzumelden und im Haushalt 2026 Planungskosten einzuplanen. Für eine mögliche zweite Tranche des Förderprogramms soll außerdem der von der SVG Einbeck gewünschte Kunstrasenplatz eingereicht und 2026 bereits dafür eine Projektskizze erstellt werden, die für die Anmeldung notwendig ist. Darüber soll auch der zuständige Fachausschuss nochmal beraten, die Verwaltung soll bis dahin nach alternativen und ergänzenden Förderprogrammen suchen.

Der Rat hat bei seinem mit breiter Mehrheit bei zwei Enthaltungen (Helmar Breuker/parteilos, Hilmar Kahle/FDP) getroffenen Beschluss auch festgehalten, dass der Eigenanteil der Stadt bei maximal zehn Prozent festgeschrieben werden soll. So soll vermieden werden, dass die für die Kommune zu tragenden Kosten aus dem Ruder laufen.

Seit Mitte Oktober erst ist das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ mit einer beeindruckenden Summe von insgesamt 333 Millionen Euro bekannt. In ganz Deutschland sind dadurch Begehrlichkeiten geweckt worden. Mitte Januar bereits muss alles mit Ratsbeschluss und Haushaltsdokumenten eingereicht sein. Für eine Verwaltung ein sportliches Zeitfenster. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei acht Millionen Euro, der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent oder bei einer Haushaltsnotlage mit maximal 75 Prozent an den Gesamtausgaben. Aktuell geht man im Rathaus davon aus, eine solche Notlage angeben zu können – selbst dann, wenn im beschlossenen Doppelhaushalt 2026/27 mit einem Defizit von rund zehn Millionen Euro in 2026 und nur noch rund 900.000 Euro Defizit in 2027 kalkuliert wird.

Leider müsse wie so oft Geschwindigkeit die Gründlichkeit ersetzen, bedauerte Detlef Martin (SPD). Man könne froh sein, dass seit Sommer für die Stadionsporthalle eine Machbarkeitsstudie in der Schublade vorliege, die man nun nutzen könne. Beatrix Tappe-Rostalski (CDU) berichtete von einem ersten Treffen der CDU/SPD-Gruppe mit der SVG Einbeck, die Verwaltung habe es jedoch bislang nicht geschafft, sich bei der SVG zu deren „Herzblut“-Projekt Kunstrasenplatz zu melden, bedauerte sie. Hier soll nun ein Runder Tisch am 18. Dezember mit allen Beteiligten abhelfen. Dirk Strohmeyer (BlGfE) sah eine Bevorzugung der SVG, es gebe auch noch andere Vereine mit Projekten. Der Runde Tisch komme zu spät, weil nach dem Ratsbeschluss. Helmar Breuker (parteilos) wunderte sich über die Diskussion im Rat, die eigentlich die eines Fachausschusses gewesen wäre. Als einzelner Ratsherr fühle er sich nicht gut vorbereitet und enthalte sich deshalb.  

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Das Einbecker Stadion von oben, vorne die Sporthalle, daneben der B- und C-Platz, im Hintergrund die Reithalle und Reitanlage. Archiv-Foto: Landkreis Northeim

2 Kommentare zu „Falle Förderprogramm? Wenn (vermeintlich) das große Geld winkt

  1. Vielen Dank, Frank, für diesen Beitrag.
    Falle Förderprogramme ist gerade beim Bauen die richtige Überschrift. Was ist, wenn das Bauprojekt länger dauert, das Förderprogramm jedoch nur befristet ist und so die Fördergelder nicht mehr abrufbar sind. Bei der Stadt Einbeck gibt es dann einen Nachtragshaushalt, was machen aber die Vereine?
    10% Begrenzung des Eigenanteils der Stadt Einbeck. Haushaltärisch kann ich das gut nachvollziehen… es gibt jedoch eine Sportstätte hier in Einbeck, die mit 80 % gefördert wird, hier vom Land Niedersachsen. 20% Eigenanteil der Stadt. Bei runden 3,5 Mio. EURO Investitionen und eine Förderung von 2.8 Mio Euro beträgt der Eigenanteil der Stadt Einbeck 700 TEUR. Sollte es Kostensteigerungen geben, wird sich dieser Betrag deutlich erhöhen. Es geht mir hier um Gerechtigkeit. Es gibt Sportstätten, die nicht in dem Eigentum der Stadt Einbeck sind. Das Schwimmbad in Greene zum Beispiel. Aber auch die Schützenvereine in unserer Region…
    Es geht mir nicht, um „dagegen“ zu sein, sondern um die Mittel vernünftig zu verteilen.

  2. Ausgerechnet erst jetzt an Sport- und Vereinsprojekten für eine breite Bevölkerung den Förderfetischismus in Einbeck zu problematisieren ist dann leider doch etwas kurz gesprungen. Landauf, landab wurde gerade erst am Tag des Ehrenamts die Bedeutung von Vereinen und ihren ehrenamtlichen Träger gewürdigt. „Sie stärken das Fundament unserer Demokratie und unseres sozialen Zusammenhalts“ (EM, 5.Dez.25).
    Theoretisch vielleicht gut gemein, führen überbordende Förderprogramme in der Praxis häufig zu nicht bedarfsgerechten Priorisierungen, zu hohem bürokratischem Aufwand und letztlich zu finanziellen Sickerverlusten und Fehlallokationen in klammen Kommunen wie bspw. in Einbeck.
    Die grundlegende Erkenntnis des Förderwahnsinns setzt sich zunehmend auch in den politischen Diskussionen durch. So ist bspw. ein Förderprogramm und zusätzliche Ressourcen, um den Förderdschungel zu analysieren, Teil der bürokratischen Selbstbeschäftigung im Sinne von „ein Antrag für ein Antragsformular“.
    Was das aktuell für das defizitäre Einbeck bedeuten könnte, ist eigentlich schon durchdacht und sinngemäß in der sog. Gesamtstrategie als Handlungsvorgabe genannt:
    Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben finanziert. Der städtische Eigenanteil und leidet übliche Kostennachträge können – ohne weitere exorbitante Verschuldung mit hohen Zinslasten – nur einmal ausgegeben werden. Aber keiner stellte die unpopuläre Frage nach der Minderausgabe, nach – ggf. auch geförderten – Streichposten im Haushalt!
    Sporthalle, Sportplatz für eine breite Bevölkerung und Unterstützung von Vereinen und Ehrenamt oder bspw. ein weiteres Museum, Denkmäler und aufhübschen alter Steine für einen vermeintlichen Tourismusboom?
    Die Frage, ob zukunfts- und bürgerorientierte Infrastrukturmaßnahmen oder historische Leuchttürme für die Galerie das Handeln für die Zukunft bestimmen sollte, wird sich dann spätestens für die nächste Wahl neu stellen.

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