Fehlerfrei…

Der bereits vorher nicht kurzen Reihe von denkwürdigen Schulausschuss-Sitzungen – gerade in den vergangenen Monaten – hat das Gremium heute ein weiteres, neues Kapitel hinzugefügt. Die Sitzung war von der SPD beantragt worden, nachdem beim jüngsten Treffen des Ausschusses eine nicht berechtigte Elternvertreterin mit abgestimmt hatte. Dass die gefassten neuen Beschlüsse von heute eine Halbwertzeit von nur wenigen Tagen haben und spätestens in der Stadtratssitzung mit anderen Mehrheitsverhältnissen am 18. September höchstwahrscheinlich kassiert werden dürften, ist den Genossen nicht wichtig, das haben sie vorher und auch noch einmal heute bei der kurzen, knapp 20-minütigen Schulausschuss-Sitzung betont. Es geht ihnen darum, dass die Beschlüsse beim vergangenen Ausschuss-Termin nicht rechtmäßig zustande gekommen sind. Daher auch der neue Sitzungstermin.

Bei diesem passierten heute die weniger strittigen Punkte des Schulentwicklungsplans mit deutlichen Mehrheiten. Einzig beim Knackpunkt, dem Erhalt oder der Schließung des Schulstandortes Drüber, gab es heute mit 8:6 Stimmen bei zwei Lehrer-Enthaltungen eine Mehrheit für den Antrag der SPD-Fraktion, für die Ortschaften im südlichen Stadtgebiete die Grundschulen in Salzderhelden/Vogelbeck und Drüber zu empfehlen – und damit Drüber zu erhalten. Mit umgekehrtem Abstimmungsergebnis fand der Antrag von CDU, FDP, Grüne und GfE/BL, die Grundschule Drüber zum Ende des Schuljahrs 2014/15 zu schließen, weil der Landkreis die im gleichen Gebäude befindliche Förderschule abzieht, keine Mehrheit.

Bermerkenswert war heute unabhängig von diesen Abstimmungen mit erwartbaren Ergebnissen unter anderem, dass das Protokoll der vergangenen Sitzung vom 28. August 2013 nicht genehmigt wurde. So etwas ist sonst eigentlich eine Formalie. Heute aber fand sich keine Mehrheit. Margrit Cludius-Brandt (SPD) bemängelte vor allem die im Protokoll vorgenommene Bewertung der Abstimmungsergebnisse. Man könne nicht einfach die nicht berechtigte Stimme der „falschen“ Elternvertreterin abziehen und dieses dann als Ergebnis nehmen.

„Da gehen unsere Auffassungen nach wie vor auseinander“, entgegnete Schulfachbereichsleiter Albert Deike. Die Stadtverwaltung bewerte es nicht so, dass gegen § 66 der Kommunalverfassung in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Rates verstoßen worden sei. „Wir sehen das nicht so.“ Man habe aber der neuerlichen Sitzung zugestimmt, „damit wir auf der sicheren Seite sind“, sagte Deike. Und damit nicht am Ende ein unter Umständen juristisch angreifbarer Ratsbeschluss entstehe.

Noch einmal wurde deutlich, dass niemand in der Verwaltung zu einem offenkundigen Fehler stehen will, der nun einmal gemacht worden ist. Schade. Fehler sind menschlich. Schon bei der Beschlussvorlage der Verwaltung zur heutigen Sitzung war erkennbar, das es einigen schwer fällt, Fehler zuzugeben. Dass da eine nicht berechtigte Elternvertreterin am Tisch gesessen habe, „hätte der Verwaltung auffallen sollen, vielleicht sogar müssen“, heißt es dort. Es ehrt den Vorsitzenden des Stadtelternrates, Thomas Weigmann, dass er heute erklärt hat, „ich persönlich trage die volle Verantwortung“ für die nicht stimmberechtige Elternvertreterin. An der Haltung der Elternvertreter ändere das aber sowieso nichts: „Es hätte hier sitzen können wer wollte“, die Elternvertreter seien gegen eine Schließung der Grundschule in Drüber.

Wie aber Weigmann in seiner E-Mail am Tag nach der „ungültigen“ Sitzung schon richtig an die Verwaltung schrieb: „Da ich im Verwaltungsrecht nicht zu Hause bin, hätten sie ja vorher eingreifen können.“ Imgrunde ist nur ein Wort hier falsch: Statt können sollte dort müssen stehen.