380 kV: Nein zur Ja-Konsequenz

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Der Verwaltungsausschuss des Einbecker Stadtrates hat es in seiner jüngsten Sitzung abgelehnt, diejenigen Beigeordneten (so nennt man Ratsmitglieder im VA) für die entstandenen Kosten der Klage gegen die 380-kV-Höchstspannungsleitung in Regress zu nehmen, die im Januar 2018 für diese Klage gestimmt hatten. Der Justiziar der Stadt Einbeck, Dr. Florian Schröder, hatte damals von einer Klage abgeraten, weil diese aus formaljuristischen Gründen höchstwahrscheinlich keine Aussicht auf Erfolg haben werde. Die VA-Mehrheit hatte sich darüber hinweg gesetzt, die Klage ging in diesem Jahr letztinstanzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verloren. Schröder hatte bereits im Stadtrat angekündigt, dass die Stadt sich an die Beigeordneten halten werde, sobald die Kosten feststehen. Nachdem dies jetzt mit rund 13.000 Euro der Fall ist, kam die entsprechende Vorlage in den VA, der – nicht ganz unerwartet – das Ansinnen ablehnte, die fünf Beigeordneten persönlich haften zu lassen. Damit ist die Angelegenheit, wie Dr. Florian Schröder jetzt auf meine Anfrage über Ergebnisse der jüngsten Verwaltungsausschuss-Sitzung berichtete, abschließend entschieden, wer die 13.000 Euro bezahlen muss: der Steuerzahler.

(Aktualisiert: 06.10.2019, 16:32 Uhr. In einer ersten Version hieß es fälschlicherweise, dass abschließend der Stadtrat entscheidet.)