Keine Grundsteuer C: Grünen-Antrag abgelehnt

In Einbeck wird es auch in Zukunft keine Grundsteuer C geben. Einen entsprechenden Antrag der Grünen, eine Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke wenigstens zu prüfen, hat der Finanzausschuss mit breiter Mehrheit allein gegen die Stimme der Grünen abgelehnt. Dietmar Bartels (Grüne) zeigte sich enttäuscht, dass noch nicht einmal ein Prüfauftrag für eine solche Grundsteuer eine Mehrheit gefunden hat. Ob sie letztlich eingeführt werden soll, wäre dann ja noch der zweite Schritt, hatte der Antragsteller gesagt. Mit einer Grundsteuer C wollten die Grünen „die Leute zum Bauen motivieren“, wie Bartels es formulierte. Sie würde für baureife Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder im unbeplanten Innenbereich in der Stadt Einbeck infrage kommen. Voraussetzung dafür wären städtebauliche Gründe wie ein erhöhter Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten, die Nachverdichtung bestehender Siedlungsstrukturen oder die Stärkung der Innenentwicklung.

Dirk Ebrecht (CDU) sprach sich gegen eine Grundsteuer C aus, sie bringe nur viel Aufwand und wenig Nutzen und wäre aktuell ein falsches Signal an die Bürger, noch eine weitere Steuer einführen zu wollen. Momentan gebe es außerdem im Baubereich andere Hemmnisse und Probleme, beispielsweise die Kostensteigerungen sowie das Ende der Niedrigzinsen. Ebrecht sprach sich auch dagegen aus, der Verwaltung zumindest einen Prüfauftrag zu erteilen.

Einzelratsherr Helmar Breuker (CDU) pflichtete Ebrecht bei, eine Mehrbelastung der Häuslebauer passe nicht in die derzeitige Weltlage. Eine zusätzliche Bodenversiegelung sozusagen durch einen Bauzwang sei für den Klimaschutz ebenso nicht förderlich. Auch Alexander Kloss (parteilos) sprach sich im Namen seiner FDP/Kloss-Gruppe gegen eine Grundsteuer C aus, die Bürger seien aktuell ohnehin wirtschaftlich geschwächt, durch eine neue Steuer würden sie zusätzlich verunsichert.

Frank-Dieter Pfefferkorn (BlGfE) sah den Sinn einer Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke eher als wirksames Mittel gegen Grundstücke-Spekulationen in Großstädten und Ballungsräumen, aber nicht hier im ländlichen Bereich. Eine solche Steuer greife zudem in die Hoheit der Dörfer ein und gängele zusätzlich die Bürger, bringe unter dem Strich aber nicht viel. Frank Doods (SPD) sah zusätzlich die Schwierigkeit im Bereich der Stadt Einbeck, juristisch sauber zwischen Kernstadt und den Ortschaften definieren zu können, wo eine Grundsteuer C anfalle und wo nicht.

In ihrer ersten Beurteilung des Grünen-Antrags hat die Verwaltung zwischen einer finanziellen und einer städtebaulichen Wirkung unterschieden, falls eine Grundsteuer C eingeführt werde. „Tendenziell“ sei zwar davon auszugehen, dass Mehrerträge im Haushalt durch die neue Steuer möglich werden, jedoch erst nach neuen Verwaltungstätigkeiten am Beginn mit erhöhtem Einführungsaufwand, wie es die Verwaltung umschreibt. Aus städtebaulicher Sicht könne eine Grundsteuer C zwar zur Baulandaktivierung führen, indem beispielsweise Baulücken geschlossen werden. Zu berücksichtigen sei allerdings immer der Eingriff in bestehende Eigentumsrechte, die im Grundgesetz verankert seien. Unterm Strich blieb das Rathaus in seiner ersten Einschätzung skeptisch: „Es kann eingeschätzt werden, dass die Diskrepanz zwischen Erwartung und Realisierung durch eine Vielzahl von zu klärenden Fragen aufgelöst werden muss.“