Höchstspannung im Stadtrat

Der Stadtrat tagt in der Rathaushalle. Symbolbild

Einmal mehr hat die letztlich verloren gegangene Klage der Stadt Einbeck gegen die 380-kV-Leitung für Hochspannung im Einbecker Stadtrat gesorgt. Für Höchstspannung sogar, kaum hatte die so gar nicht vorweihnachtliche Sitzung begonnen. Nach Ablehnung im Verwaltungsausschuss Anfang Oktober war die Sache eigentlich erledigt, der Regress für den entstandenen 13.000 Euro umfassenden Schaden durch Beigeordnete von eben diesen abgelehnt worden. Die Stadt Einbeck wollte die fünf Ratsmitglieder im VA, die für eine Klageerhebung gestimmt hatten, zur Kostenerstattung heranziehen. Das Thema kam nur noch einmal als Mitteilung am Mittwoch in den Stadtrat, hätte kommentarlos zur Kenntnis genommen werden können, die Entscheidung war gefallen, der Steuerzahler bezahlt die rund 13.000 Euro. Aber der politische Honig war natürlich viel zu verlockend, als dass einige knapp ein Jahr vor der nächsten Bürgermeisterwahl nicht von dem süßen Stoff kosten wollten. Sie konnten nicht kommentarlos zur Tagesordnung übergehen. Aus Marcus Seidel (SPD) brach es förmlich heraus, kaum war die Tagesordnung beschlossen, der Punkt mit der Mitteilungsvorlage zu dem Thema war noch gar nicht erreicht. Tendenziös, parteiisch und in Teilen anmaßend und nicht zutreffend sei die Vorlage der Verwaltung zu dem Thema, polterte der SPD-Mann los. „Dieses Papier ist der Höhepunkt eines so in Niedersachsen einmaligen Vorgangs.“ Es gehe in der Vorlage nicht um die Sache. Seidel: „Es geht darum, missliebige, kritische Ratsmitglieder, mögliche Bürgermeisterkandidaten und somit Konkurrenten zu diffamieren, zu beschädigen und finanziell in Haftung zu nehmen. Diese Verwaltungsspitze hat jegliches Maß und jeden Anstand verloren.“

Das protokollierte Abstimmungsverhältnis 5:4 sei völlig nebensächlich und solle offenbar nur vermitteln, dass es ein knappes Ergebnis gewesen sei, kritisierte Seidel. Viel interessanter sei doch das Abstimmungsverhältnis vom 2. Oktober im VA: Sechs stimmten gegen die Vorlage, es gab zwei Enthaltungen und nur eine Ja-Stimme, woraus Marcus Seidel schloss, dass kein Beigeordneter dafür gestimmt habe (sondern nur die Bürgermeisterin als VA-Mitglied). „Richtig zornig“ mache ihn, dass offenbar neuerdings nach Fraktionen getrennt das Abstimmungsverhalten protokolliert werde, sagte Marcus Seidel.

Dem widersprach Justiziar Dr. Florian Schröder. Das sei schon öfter so praktiziert worden. Und das 5:4-Abstimmungsverhältnis sei deshalb wichtig, weil ja die Regresssumme entsprechend durch fünf oder eben durch eine andere Zahl von Beigeordneten geteilt werden hätte müssen.

„Hören Sie sich eigentlich selbst zu“, fragte kopfschüttelnd CDU-Fraktionschef Dirk Ebrecht nach Marcus Seidels Wortbeitrag. Dieser sei eine Entgleisung gewesen, noch nicht einmal Laientheaterniveau. Da werde krampfhaft mit Schmutz geworfen und der Skandal gesucht und offenbar schon vorgezogener Wahlkampf betrieben. Fakt sei: Die Mehrheit habe gegen jeden fachlichen Ratschlag für eine Klage gestimmt, die Verwaltung habe eindringlich vor dem Klageweg gewarnt.

SPD-Fraktionschef Rolf Hojnatzki trat der Behauptung energisch entgegen, durch grob fahrlässiges Handeln sei es zu dem Schaden gekommen. Überhaupt sei gar kein Schaden entstanden, sondern habe es nur das „Ergebnis eines demokratischen Willensbildungsprozess“ gegeben. Beispielsweise sei ja auch bei der „verunglückten Planung des ZOB oder des Neustädter Kirchplatzes“ kein Schaden entstanden, sagte Hojnatzki. Anstatt alles zu unternehmen, um einen potenziellen Schaden zu begrenzen, etwa durch Empfehlung einer rechtzeitigen Rücknahme der Klage, sei es der Verwaltungsspitze nur darum gegangen, „das Abstimmungsergebnis rechtswidrig zu protokollieren und das erwartete Urteil abzuwarten, um unmittelbar danach gegen die Initiatoren des unerwünschten Beschlusses vorzugehen“, kritisierte Hojnatzki. Es sei der Politik zu keinem Zeitpunkt erklärt worden, dass der Beschluss möglicherweise rechtswidrig wäre. Denn dann hätte ja die Bürgermeisterin Einspruch einlegen und „der Öffentlichkeit erklären müssen, warum sie gegen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger keine Klage einleiten wird“. Wenn sie nicht gegen rechtswidrigen Beschluss einschreite, handele die Bürgermeisterin pflichtwidrig „und müsste mit einem beamtenrechtlichen Schadenersatzanspruch oder auch einem Disziplinarverfahren rechnen“. Überhaupt registriere die SPD fortwährend „den Versuch der Maßregelung des Rates durch die Verwaltungsspitze“. Er, Hojnatzki, werde sich von diesem Vorgehen nicht einschüchtern lassen und könne sich gegenüber den Wählern verantworten. Hojnatzki: „Die Bürgermeisterin ist mit Fällen wie diesen sichtlich überfordert.“

Justiziar und Bürgermeisterin-Stellvertreter Dr. Florian Schröder hat in der Mitteilungvorlage ausführlich dargelegt, dass fünf VA-Mitglieder schuldhaft „mindestens grob fahrlässig“ gehandelt hätten. Denn die Verwaltung habe unzweideutig von einer Klage abgeraten. Darüber hätten sich die fünf Ratsherren, die für eine Klage stimmten, nicht nur hinweggesetzt. Der VA sei eigentlich gar nicht zu einer Entscheidung aufgerufen gewesen, diese hätten die Ratsmitglieder erst herbeigeführt. Aus den protokollierten Wortbeiträgen ergebe sich außerdem, dass die Aussichtlosigkeit der Klage erkannt, aber aus politischen Gründen ignoriert worden sei (Zitat: „…weist darauf hin, dass der Rat bereits 2014 in seiner Stellungnahme zur geplanten 380-kV-Leitung als Konsequenz der nicht berücksichtigten Forderungen eine Klage angedroht hat. Trotz der hier dargestellten Aussichtslosigkeit einer Klage hält […] es für wichtig, dass der Rat sich an seine eigenen Vorgaben hält.“ sowie „…weist auf die Erwartungen der Bürger hin, die man jetzt nicht „im Regen stehen lassen“ sollte“). Damit nicht genug: Das VA-Protokoll vom 4. Januar 2018 mit dem protokollierten Stimmverhalten sei in der folgenden Sitzung nicht genehmigt worden. Auf Antrag einer Fraktion sei die Verwaltung – erneut mit 5 zu 4 Stimmen – verpflichtet worden, das fraktionsgenaue Abstimmungsverhalten im Protokoll zu streichen. Auf Antrag anderer Fraktionen sei deren Abstimmungsverhalten hingegen festgehalten worden.

Auch Eunice Schenitzki (SPD) gab eine persönliche Erklärung zu Protokoll. Sie sei zufällig als Vetreterin im VA dabei gewesen und habe an dem Klage-Beschluss mitgewirkt. Sie könne es nicht verstehen, wie hier mit den gewählten Vertretern im Stadtrat umgegangen werde, vermisse den Willen zur Zusammenarbeit und den Respekt. Sie habe den Eindruck, dass die Verwaltung die Politik lieber aus allem raushalten wolle und „uns für die großen Deppen halten“. Dr. Schröder habe als Justiziar der Stadt die Bürger nicht gut vor Gericht vertreten, „sie haben es laufen lassen“. Das könne man auch an den wenigen Stunden sehen, die in der Vorlage in Rechnung gestellt werden. Überhaupt, dass er diese als Angestellter der Stadt überhaupt berechne.

Dr. Florian Schröder entgegnete, er versuche keine Politik zu machen und kein Ersatz-Bürgermeister zu sein. Es liege ihm auch fern, Politiker einzuschüchtern. Er habe hier aber kein Ermessen gehabt. In einem Verwaltungsgerichtsverfahren zähle im Übrigen das, was alles in der Akte steht, nicht nur was mündlich vor Gericht vorgebracht werde. Oftmals würden nur Schriftsätze ausgetauscht im Verwaltungsrecht. Und Stundensätze externer Juristen hätten deutlich höher als seiner gelegen.

Ein Antrag auf Schluss der Debatte von Dietmar Bartels (Grüne) fand keine Mehrheit. Und so konnten Detlef Martin (SPD) und Frank-Dieter Pfefferkorn (Bürgerliste) noch zu Protokoll geben, dass der Schaden erst entstanden sei, weil man die Klage nicht zurück gezogen habe und ein Rückzug auch nicht vorgeschlagen worden sei. Detlef Martin hätte es zudem besser gefunden, wenn die Angelegenheit wegen möglicher Befangenheit Dr. Schröders von der Kommunalaufsicht geprüft worden wäre. Dr. Marion Villmar-Doebeling (FDP) bescheinigte hingegen, das Vorgehen des Justiziars sei angemessen und richtig. Willi Teutsch (CDU) erklärte, es habe damals einen klaren Hinweis des Juristen gegeben, dass es keine Aussicht auf Erfolg mit der Klage gebe. Da müsse man auch mal fachlichen Rat respektieren, selbst wenn er einem nicht passt. Dennoch zu klagen, um möglicherweise den Bürgerinitiativen gerecht zu werden, helfe niemandem.