Verwaltung fit machen

Bei den Personalkosten ist die Stadt Einbeck nicht ganz im Plan des Zukunftsvertrages. Die Vorgabe, bis 2020 im Personalbereich 2,66 Millionen Euro einzusparen, sieht die Bürgermeisterin aber nicht als gefährdet an. Und in anderen Bereichen gelingen die Sparbemühungen besser, weshalb Dr. Sabine Michalek auch hofft, als Stadt spätestens 2019 aus dem Zukunftsvertrag entlassen zu werden, wie die Rathauschefin in ihrer Haushaltsrede gestern vor dem Stadtrat sagte. Im Etat 2016 sind 11,4 Millionen Euro für Personalkosten vorgesehen, man müsse die Einsparbemühungen strikt fortsetzen. „Für Wünschenswertes, aber nicht unbedingt Notwendiges, bleibt weiterhin kein Spielraum.“ Da wird es spannend zu beobachten, welche Ergebnisse die „Rathaus 2020“ genannte Organisationsentwicklung bringen wird. Ab 2016 möchte die Verwaltungschefin gemeinsam mit ihren Mitarbeitern der Kernverwaltung in den folgenden vier Jahren die Verwaltung fit machen für die Zukunft. Die im neuen Leitbild, das im Dezember beschlossen werden soll, formulierten Ziele nach mehr Dienstleistung und Bürgerorientierung im Rathaus sollen im Zuge dieser Organisationsentwicklung bis zum Jahr 2020 umgesetzt werden.

Wie die Bürgermeisterin im Stadtrat mitteilte, hat der Fachbereichsleiter für Allgemeine Verwaltung, Albert Deike, seine Versetzung in den Ruhestand zum 1. Januar 2016 beantragt. Deike ist bereits seit geraumer Zeit aus gesundheitlichen Gründen nicht auf seinem Posten. Die Deike-Nachfolge ist Bestandteil der Organisationsentwicklung „Rathaus 2020“, sagte mir die Bürgermeisterin. Spekulieren kann man also, ob die Stelle neu ausgeschrieben und neu besetzt wird, denn grundsätzlich gibt es ja auch die Möglichkeit, Fachbereiche zu fusionieren, Führungspersonal einzusparen und dafür lieber eine Ebene tiefer personell aufzustocken.

Noch nicht entschieden ist, wann die Position der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Ausscheiden von Sabine Möhle wieder besetzt wird. Die Stadt Einbeck wartet auf geplante Änderungen im niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz NKomVG. Es gebe Überlegungen, dass sich das Land an den Kosten für hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte beteiligen könnte, sagte mir die Bürgermeisterin. „Wir warten auf die Landesentscheidung bevor wir ausschreiben“, erklärte Michalek.