Ratsherr Kloss will Sitzungen als Videokonferenzen ermöglichen

Das erneute Herunterfahren in der Corona-Pandemie von großen Teilen des öffentlichen Lebens ab Montag hat Ratsherrn Alexander Kloss (parteilos) heute zu einem Eilantrag für die nächste Sitzung des Verwaltungsauschusses am 4. November veranlasst. Kloss möchte gerne die technischen und rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen lassen, bei Erfordernis sämtliche Ausschuss- und Ratssitzungen digital per Videokonferenz durchführen zu können und dieses aktuell dann auch zu tun, wie er in seinem Antrag an die Verwaltung schreibt. Interessierten Einwohnern, denen eine virtuelle Teilnahme an der Sitzung via Internet nicht möglich ist, könne zum Beispiel im Sitzungszimmer des Neuen Rathauses ein Livestream zugänglich gemacht werden, wünscht sich Alexander Kloss. Er bittet die Verwaltung darum, das Ergebnis der Beratungen des Verwaltungsausschusses im Anschluss zeitnah zu veröffentlichen. Kloss ist selbst als parteiloser Ratsherr nicht Mitglied des nicht-öffentlich tagenden VA.

Alexander Kloss.

Kloss nennt acht Gründe, die aus seiner Sicht für seinen Eilantrag sprechen. Präsenz-Sitzungen der Fachausschüsse und des Rates seien in in den vergangenen Monaten aus mehrerlei Gründen grenzwertig gewesen, schreibt der parteilose Ratsherr. Die Akustik bei den Sitzungen sei für alle Beteiligten miserabel. Die SPD habe einen sehr sinnvollen Antrag für eine neue Lautsprecheranlage eingebracht; nach kurzzeitigen Irritationen ist der Antrag nun auch auf der Tagesordnung des Finanzausschusses am 3. November gelandet. Mikro und Lautsprecher lösten aber nicht das eigentliche Problem des Infektionsrisikos, meint Kloss. Dieses sei nach wie vor gegeben, auch wenn Abstände eingehalten werden. Möglicherweise würden Einwohner momentan von einem Besuch der Sitzungen abgehalten. Das könne nicht im Sinne einer größtmöglichen Transparenz der kommunalpolitischen Arbeit sein, findet Alexander Kloss.

Die beiden jüngst im Bürgermeisterwahlkampf durchgeführten Videokonferenzen hätten gezeigt, dass diese Art der Kommunikation in der gegenwärtigen Situation, in der mit weiteren Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu rechnen sei, absolut praktikabel sei. Die Kosten für eine entsprechende Softwarelizenz seien minimal im Vergleich zu dem Aufwand, der hinsichtlich Herrichtung von Räumlichkeiten bei Präsenzsitzungen anfalle, schreibt Kloss. Es könnten dort auch Dokumente und Präsentationen in der Web-Konferenz geteilt werden, die richtige Akustik könne sich jeder individuell einstellen. Jeder Teilnehmer könne an der Sitzung von einem Ort aus dabei sein, der ihm größtmögliche Sicherheit und Schutz biete. Auch die Mitarbeiter der Verwaltung könnten bei Videokonferenzen einfacher und schneller auf Unterlagen zurückgreifen, die sie zur Beantwortung von Nachfragen benötigen.