Wer hat’s erfunden? Fragen Sie das doch mal die Kommunalpolitikerin oder den Kommunalpolitiker ihres Vertrauens, mit dem Sie in den nächsten Tagen bis zum 12. September vor der Stadtratswahl ins Gespräch kommen. Ich ahne seit der Sondersitzung des Einbecker Rates am Mittwoch die Antwort. Sie dürfte lauten: Jede und jeder wird von sich sagen, dass sie oder er entscheidenden Anteil daran hatte, dass es in Zukunft in Einbeck keine Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) mehr gibt. Und irgendwie werden auch alle Recht haben. Und auch wieder nicht. Am Ende hat der Stadtrat bei sommerlich ausgedünnten Reihen einstimmig beschlossen, die Strabs zum 1. Dezember aufzuheben und ab 2022 die Grundsteuer B auf 420 Prozent anzuheben. Lange Debatten über den jahrelangen Streitpunkt Strabs gab es in der Sondersitzung nicht mehr, der Knoten war bereits in der Finanzausschuss-Sitzung im Juli durchschlagen worden. Das von Stadtkämmerer Christian Rohner erdachte Modell der guthabenbasierten Finanzierung des Straßenbaus hat den Weg für die Einigkeit geebnet.
Interessant war die Rednerliste beim Tagesordnungspunkt Straßenausbaubeiträge: Während sich in der SPD-Fraktion gleich vier Ratsmitglieder bei dem Thema zu Wort meldeten (und sei es nur, um als Ortsbürgermeister für die Abschaffung zu danken), gab es von der CDU-Fraktion keine einzige offizielle Wortmeldung. Willi Teutsch (Ahlshausen), der im September nicht wieder für den Rat kandidiert, machte seinen Redebeitrag dann auch als persönliche Erklärung kenntlich. Das sei ein guter Tag, ein Glücksfall für alle Grundstückseigentümer, mit dem Ende der Strabs gebe es mehr Gerechtigkeit als in der Vergangenheit. „Ich freue mich heute für alle Grundstückseigentümer, speziell in den Dörfern“, sagte Teutsch. Der scheidende CDU-Ratsherr appellierte an den neu gewählten Stadtrat, das mit der Grundsteuererhöhung eingenommene Geld auch wirklich für den Straßenbau zu verwenden und sich von Luftschlössern im Haushalt abzuwenden.
Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek richtete mahnende Worte an den (nächsten) Stadtrat „und an uns alle“. Es dürfe mit der Strabs-Abschaffung und der Grundsteuerhöhung nicht der Eindruck entstehen, der Straßenbau sei jetzt in Einbeck leichter zu finanzieren. Die Entscheidung, die der Rat getroffen habe, sei eher eine Selbstverpflichtung, sorgfältig mit den Steuermitteln umzugehen. Sie bot dem neu gewählten Rat, der über den Haushalt 2022 befinden werde, eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Politik an. Denn das Verfahren, das Geld für Straßenbau zuvor anzusparen, sei noch nicht erprobt und müsse seine Wirksamkeit erst noch zeigen. Klar sei jedoch, und das habe die Aufsichtsbehörde bereits deutlich gemacht, dass eine Finanzierung über Kredite verwehrt ist und nicht genehmigt würde.
FDP-Fraktionschef Dr. Reinhard Binder kritisierte, dass jetzt im Wahlkampf alle so tun würden, als hätten sie die mühsam gefundene Lösung erfunden. Die „bittere Pille“ Grundsteuererhöhung sei mäßig und deshalb auch für seine Fraktion tragbar, sagte der Mediziner. Diese dürfe aber bitte nicht zu einem Gefühl führen, alle Schleusen seien nun geöffnet und genügend Geld sei vorhanden. Mit den städtischen Finanzen sollte weiterhin vorsichtig umzugehen, forderte Binder.
Grünen-Fraktionsvorsitzender Dietmar Bartels erinnerte an den ersten Antrag seiner Fraktion zu dem Thema im Februar 2018. Schon vor mehr als drei Jahren habe man eine Grundsteueranhebung angeregt. „Aber die Zeit war damals offenbar noch nicht reif.“
Marcus Seidel (SPD) wiederholte im Wesentlichen seine bereits im Finanzausschuss gehaltene Rede. Die vorgeschlagene ZOB-Finanzierung, bei der alle Beverstraßenanlieger hätten für den Busbahnhof-Umbau zahlen müssen, sei für die Sozialdemokraten das Schlüsselerlebnis gewesen, nach dem die SPD zusammen mit anderen die Notbremse bei der Strabs gezogen habe. Der nun gefundene Kompromiss, für den erst die Zeit kommen musste und die Fakten zusammengetragen gehörten, stelle sicher, dass es in Einbeck weiterhin Straßenausbau geben könne. „Verantwortliche Politik muss auch zuende denken“, sagte Seidel und kommentierte damit die früheren Anträge zur Strabs-Abschaffung von Grüne/FDP und Udo Harenkamp (parteilos). Bei diesen seien die Auswirkungen einer Strabsabschaffung noch nicht bedacht worden.
Die Steuererhöhung belaste Grundstückseigentümer durchschnittlich mit einem Jahresbeitrag wie in einem Sportverein und sei damit verträglich, sagte Frank-Dieter Pfefferkorn (Bürgerliste/GfE). Nun würden alle Bürger belastet, weil es ja auch alle Bürger treffen könne und alle Bürger die Straßen benutzen. Nach den Berechnungen der Kämmerei werden die meisten der Grundsteuerfälle (11.316 von 11.752) durch die Erhöhung der Grundsteuer B in 2022 rund 28 Euro mehr pro Jahr bezahlen müssen.
Nach dem jetzt vom Einbecker Stadtrat beschlossenen Modell („Konzept zur Kompensation des Wegfalls der Ausbaubeiträge in der Haushaltsplanung“), wird die Strabs zum 1. Dezember 2021 abgeschafft. Zum 1. Januar 2022 steigt die Grundsteuer B um 20 Prozentpunkte auf 420 Prozent. Die Finanzexperten im Rathaus haben eine durch die wegfallende Strabs entstehende rechnerische Finanzierungslücke von rund 400.000 Euro pro Haushaltsjahr ermittelt. Diese Summe könnte man nur mit einer Steuererhöhung auf 435 Prozent erreichen, wogegen sich der Rat aber entschieden hat. Mit den 20 Prozentpunkten Erhöhung sind Mehreinnahmen von rund 215.000 Euro zu erzielen. Die noch an 400.000 Euro fehlende Summe muss angespart oder durch Einsparungen an anderer Stelle im Haushalt erreicht werden.
Kämmerer Christian Rohner hat deutlich gemacht, dass natürlich nicht in jedem Jahr exakt ein Betrag von 217.000 Euro garantiert werden könne, was an den schwankenden Steuereinnahmen liege. Die Haushaltsplanung solle aber so erfolgen, dass die notwendigen Mittel am Ende des Jahres mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhanden seien. Die Summe 400.000 Euro soll bei der Haushaltsberatung für eine zweckgebundene Rücklage „Straßenausbau“ in den Etat eingestellt werden. Wenn eine aktuelle Baumaßnahme stattfinde, werde „der virtuelle Anteil der Anliegerbeiträge ermittelt und aus der Rücklage entnommen“, schildert Rohner das Procedere: Ist die Rücklage hoch genug, kann gebaut werden. Ist die Rücklage zu gering, muss gewartet werden.
